Kostenfallen vermeiden

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Buttonlösung und Drittanbietersperre
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Buttonlösung

Seit dem 1. August 2012 sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsschlüssen an mobilen Geräten grundsätzlich besser geschützt. Die wesentlichen Vertragsdetails müssen übersichtlich dargestellt werden. Zudem müssen die Anbieter durch ein deutlich gestaltetes Bestätigungsfeld im letzten Bestellschritt zu erkennen geben, dass ein kostenpflichtiges Angebot vorliegt. Ein Vertrag gilt als nicht geschlossen, wenn diese Felder keinen eindeutigen Hinweis tragen wie "jetzt kostenpflichtig bestellen".

Drittanbietersperre

Dennoch kann das versehentliche Anklicken solcher Felder weiterhin zu unerwünschten Abrechnungen führen. Wer sich gar nicht erst in die Gefahr eines ungewollten Abonnements begeben möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter eine sogenannte "Drittanbietersperre" setzen lassen. Damit wird jeder Versuch eines Diensteanbieters unterbunden, die Mobilfunkrechnung zu belasten.

Weitere Informationen und einen Musterbrief zur Drittanbietersperre gibt es auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Den Link zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz finden Sie in der rechten Spalte.

Tipp:

Lassen Sie an Ihrem Mobilfunkanschluss eine Drittanbietersperre einrichten, um sich vor ungewollten Abonnements zu schützen.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.