Förderprogramme für Gebäudeeffizienz, Solarstrom und Wärmepumpenbetrieb

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Fördermittel - Wie, wo, wann und für wen? Wir geben einen Überblick über die finanziellen Förderungen durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz.
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Energiesparmaßnahmen am Haus bringen eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Wertsteigerung des Hauses und sind zudem aktive Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Sie sind aber auch mit Investitionskosten verbunden.

Der Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder auch der Einsatz effizienter Heiztechniken (z.B. Wärmepumpen) kombiniert mit der Nutzung von Sonnenenergie, Wind, Wasser, Erdwärme sowie Biomasse sind wichtige Bausteine zur Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Dies ist der Grund für die öffentliche Hand, Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten durch Förderprogramme finanziell zu unterstützen.

Bei Wärmepumpen sind zudem die Betriebskosten in den Blick gerückt: So gibt es Preissenkungen bei zwei Bestandteilen des Strompreises.

Wer sich auf die Suche nach Fördermitteln begibt, wird allerdings feststellen, dass die Programmbedingungen nicht immer einfach zu durchschauen sind. Wir geben einen Überblick und Hinweise zu weiteren Informationen.

Übersichten der Förderprogramme als kostenfreie Downloads

Förderprogramme Bestandsgebäude

Förderprogramme Neubau - wird zur Zeit überarbeitet

Förderprogramme Solarstrom (Photovoltaik & Batteriespeicher) - wird zur Zeit überarbeitet

Strompreisreduzierung für Wärmepumpen

 

Fördermittelberatung

In der Energieberatung der Verbraucherzentralen erhalten Sie, neben Informationen zu allen Fragen des Energiesparens, auch Beratung zu passenden Förderprogrammen und deren Anforderungen. Sie können sich persönlich in der Beratungsstelle oder telefonisch beraten lassen. Standorte für die persönliche Beratung nach vorheriger Terminabsprache finden Sie hier.

Telefonisch erreichen Sie uns über das landesweite Energietelefon 0800 / 60 75 600 (kostenfrei, montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr).

Hinweis: Eine für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erforderliche Bestätigung, dass die Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden, erhalten Sie NICHT im Rahmen unserer Energieberatung. Hierzu müssen Sie sich an die bei der Deutschen Energieagentur (Dena) registrierten Energie-Effizienz-Expert:innen wenden, die dies gegen Kostenerstattung übernehmen. Eine Liste dieser Expert:innen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

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Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.