Unsere Tipps - Das sollten Sie bei Finanzierungen beachten

Stand:
Auch für "Null-Prozent"-Finanzierungen gilt: Sie sollten sich auf notwendige Anschaffungen beschränken.
Kreditnehmer zählt Euro-Scheine. Quelle: idprpd - fotolia.com
Off

Tipps für Verbraucher

  • Auch "Null-Prozent-Finanzierungen" sollten wie jede Form der Schuldenaufnahme auf notwendige Anschaffungen beschränkt werden, zum Beispiel auf das Auto, mit dem Sie zur Arbeit fahren, oder auf den Ersatz der defekten Waschmaschine.
     
  • Ist eine "Null-Prozent-Finanzierung" geplant, sollten Sie sich zunächst ehrlich die Frage beantworten, warum der notwendige Betrag für die gewünschte Anschaffung bisher nicht zurückgelegt wurde bzw. werden konnte.
     
  • Vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages sollten Sie sich nach den Preisen der Konkurrenz erkundigen, Rabattmöglichkeiten erfragen und ggf. Kreditalternativen prüfen.
     
  • Verträge sollten Sie nur dann abschließen, wenn sichergestellt ist, dass die Raten über die volle Laufzeit von dem vorhandenen Budget gedeckt werden können. Auch kleine Raten belasten Ihre monatliche Haushaltskasse. Neben der Kreditrate sollte noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bestehen.
     
  • Lassen Sie sich vom Händler nicht zum Kauf eines noch teureren Produktes verleiten, weil Sie den Kauf ohnehin schon finanzieren!
     
  • Lesen Sie Kreditbedingungen in Ruhe und hinterfragen Sie hartnäckig unverständliche Passagen, auch wenn die Kaufverlockung groß ist!
     
  • Lassen Sie sich auch nicht durch den psychologischen Druck des Händlers zum Abschluss von Zusatzverträgen, zum Beispiel Garantieverlängerungen, hinreißen, die Sie nicht möchten.
     
  • Beispiel: Roter Stempel: "Kunde wünscht keine Absicherung!" - Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen Ihnen immer zu.
     
  • Wenn Sie voreingestellte Erklärungen entdecken, etwa den vorgeblichen Wunsch nach einer Restschuldversicherung, sollten Sie dem Händler mitteilen, dass diese Zusatzgeschäfte nicht gewünscht sind. Lassen Sie sich den Vertrag am besten neu ausdrucken oder streichen Sie die entsprechende Passage im Vertragstext durch!
     
  • Lassen Sie Vorsicht bei Rahmenkreditverträgen walten: Zahlen Sie die vereinbarten Raten für die "Null-Prozent-Finanzierung" pünktlich und nehmen Sie keine weiteren Kreditbeträge in Anspruch! Am besten kündigen Sie unerwünschte Rahmenkreditverträge und schicken die Kreditkarte entwertet zurück. Stattdessen sollten Sie bei Bedarf alternative Kreditangebote prüfen und Konditionen vergleichen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.