Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
In diesem Text erhalten Sie Infos zum Not-Vertretungs-Recht für Ehe-Leute.
Was ist das Not-Vertretungs-Recht für Ehe-Leute?
Ehe-Leute haben im Not-Fall das Recht, sich gegenseitig zu vertreten.
Bei einer Krankheit oder einem Unfall.
Dieses Recht heißt: Not-Vertretungs-Recht.
Für das Not-Vertretungs-Recht gelten strenge Regeln.
Nur im Bereich der Gesundheits-Sorge
Das Not-Vertretungs-Recht gilt nur im Bereich der Gesundheits-Sorge.
Wenn einer der beiden Ehe-Leute seine medizinische Versorgung
nicht mehr selbst regeln kann.
Wegen einer Krankheit oder einem Unfall.
Der Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin kann diese Aufgabe übernehmen.
Und kann Regelungen treffen mit:
- Ärzten und Ärztinnen
- Der Kranken-Kasse
- Einem Kranken-Haus oder einer anderen medizinischen Einrichtung
Bewilligt oder untersagt werden müssen zum Beispiel:
- Untersuchungen vom Gesundheits-Zustand
- Behandlungen oder ärztliche Eingriffe
Der vertretende Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin kann diese Dinge regeln:
- Notwendige Verträge abschließen:
Zum Beispiel: Behandlungs-Verträge. - Über Maßnahmen im Kranken-Haus oder im Pflege-Heim entscheiden.
Die Ärzte und Ärztinnen sind von ihrer Schweige-Pflicht entbunden:
dem vertretenden Ehe-Partner oder der Ehe-Partnerin gegenüber.
Schweige-Pflicht bedeutet: Die Ärzte und Ärztinnen dürfen
sonst keine Auskunft geben über Ihren Gesundheits-Zustand.
Das Not-Vertretungs-Recht gilt nur für:
- Ehe-Leute
- Eingetragene Lebens-Gemeinschaften gleich-geschlechtlicher Paare:
Gleich-geschlechtliche Paare dürfen erst seit Oktober 2017 heiraten:
Vorher konnten sie nur eine eingetragene Lebens-Gemeinschaft
eingehen.
Das ist eine Lebens-Gemeinschaft mit weniger Rechten als in der Ehe.
Das Not-Vertretungs-Recht gilt nicht für:
- Unverheiratete Menschen
- Kinder, Eltern oder Geschwister
Dauer vom Not-Vertretungs-Recht
Das Recht ist auf 6 Monate begrenzt.
Die Frist beginnt: Wenn man das Not-Vertretungs-Recht erstmals
gegenüber einem Arzt oder einer Ärztin ausübt.
Und wenn man die medizinische Not-Fall-Situation festgestellt hat.
Der Arzt oder die Ärztin muss das Datum von dem Tag aufschreiben.
Er oder sie nutzt dafür ein Formular der Bundes-Ärzte-Kammer.
Der Arzt oder die Ärztin fragt den Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin:
Ob es Gründe gibt, die das Not-Vertretungs-Recht ausschließen.
Der Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin muss schriftlich bestätigen:
Dass er oder sie das Not-Vertretungs-Recht in der aktuellen
medizinischen Situation noch nicht ausgeübt hat.
Der vertretende Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin bekommt das Formular.
Man braucht das Formular: Um das Not-Vertretungs-Recht auszuüben.
Sie müssen die ärztliche Bestätigung immer vorlegen:
Wenn Sie für Ihren Ehe-Partner oder Ihre Ehe-Partnerin
im Bereich der Gesundheits-Sorge eine Entscheidung treffen.
Wenn die Entscheidung stattfindet im Rahmen vom Not-Vertretungs-Recht.
Man kann die Dauer von 6 Monaten nicht verlängern.
Danach muss man eine Betreuungs-Person bestimmen.
Das kann auch der Ehe-Partner oder die Ehe-Partnerin sein:
Ausschluss-Gründe
Das Not-Vertretungs-Recht wendet man nicht an:
- Wenn die Ehe-Leute getrennt leben.
- Wenn dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist:
Dass die erkrankte Person keine Vertretung durch ihren Ehe-Partner
oder ihre Ehe-Partnerin wünscht. - Wenn eine andere Person in der Gesundheits-Sorge eine Vollmacht hat:
Mehr zur Vorsorge-Vollmacht erfahren Sie hier: - Wenn es bereits eine Betreuung gibt: Mehr dazu erfahren Sie hier:
- Wenn es einen Widerspruch gegen das Not-Vertretungs-Recht gibt.
Widerspruch bedeutet: Sie lehnen das Not-Vertretungs-Recht ab.
Man kann den Widerspruch hier eintragen lassen:
im Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer.
Der Arzt oder die Ärztin kann den Widerspruch dort lesen.
Register bedeutet: Dort werden Daten und Unterlagen gespeichert.
Für das Not-Vertretungs-Recht gelten viele Einschränkungen.
Erstellen Sie deshalb am besten eine Vorsorge-Vollmacht.
Diese gilt für alle Aufgaben-Bereiche und ist zeitlich unbegrenzt.
Hier finden Sie weitere Infos zur Vorsorge-Vollmacht.
Hilfen bei der Erstellung
Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:
Selbst-bestimmt:
die Internet-Vorsorge-Dokumente der Verbraucher-Zentralen
Sie finden das Angebot hier kosten-frei.
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.
Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:
- Vorsorge-Vollmacht
- Patienten-Verfügung
- Betreuungs-Verfügung
Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen.
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente.
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.
Vordrucke
Sie können diese Vordrucke verwenden:
- Vom Bundes-Ministerium der Justiz
- Aus dem Rat-Geber Betreuungs-Recht: mit Infos zur Vorsorge-Vollmacht
- Vorsorge-Handbuch der Verbraucher-Zentralen
Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Aerztin-Beratung-4(1)
