Marktcheck der Verbraucherzentrale zu traditionell hergestellter Frischmilch

Stand:
Ergebnisse zeigen: Nur wer suchet, der findet. Bei einer Stichprobe im Juni hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz das Angebot an Frischmilch in 14 Supermärkten und Discountern in sechs Städten unter die Lupe genommen.

Ergebnisse zeigen: Nur wer suchet, der findet. Bei einer Stichprobe im Juni hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz das Angebot an Frischmilch in 14 Supermärkten und Discountern in sechs Städten unter die Lupe genommen.

Off

In Boppard, Dudenhofen, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen und Mainz wurden insgesamt 203 Packungen Frischmilch geprüft. "Wir haben festgestellt: Nur 32 der untersuchten Packungen waren traditionell hergestellte Milch. Die Molkereien setzen offensichtlich verstärkt auf ESL-Milch", so die Ernährungsexpertin Susanne Umbach. Die Abkürzung ESL steht für den Fachbegriff "extended shelf life". Das ist Milch, die mit verschiedenen Verfahren – wie stärkerer Erhitzung beziehungsweise Filtration – länger haltbar gemacht wird. Traditionell hergestellte Milch wird dagegen nur pasteurisiert, also auf 72 bis 75 Grad erhitzt. Für Liebhaber der klassischen "Frischmilch" bedeutet die Marktsituation: Sie können nur aus einem sehr beschränkten Angebot wählen.

In acht der 14 aufgesuchten Geschäfte fanden die Verbraucher-schützer traditionell hergestellte Frischmilch. Enttäuschend ist laut Umbach das Angebot bei den Discountern. Denn dort gehen Verbraucherinnen und Verbraucher, die traditionelle Milch lieber mögen, leer aus. Im Kühlregal fand sich ausschließlich die länger haltbare ESL-Milch: "Immerhin weisen fast alle Hersteller, die beim Marktcheck getestet wurden, freiwillig auf die unterschiedlichen Verfahren hin. Allerdings muss man schon sehr genau auf die Packungen schauen, denn der Hinweis ‚traditionell hergestellt‘ oder ‚länger haltbar‘ ist teilweise schwer zu finden oder schlecht zu lesen. Wer zudem Wert auf eine traditionelle Frischmilch aus der Region legt, wird kaum fündig", so Umbach. Nur eine Milch der Stichprobe wurde in Rheinland-Pfalz abgefüllt.

Das Erhitzungsverfahren unterscheidet sich wie folgt: Traditionell hergestellt bedeutet, dass die Milch für 15 bis 30 Sekunden auf 72-75 Grad erhitzt wird (Pasteurisation). Wenn eine Milch länger haltbar werden soll, dann wird sie für ein bis zwei Sekunden auf 125-127 Grad erhitzt - bei einem zweiten Verfahren wird die entrahmte Milch zunächst mikrofiltriert. Der Rahm wird hocherhitzt und homogenisiert. Rahm und Milch werden wieder zusammengeführt und pasteurisiert. Bei der Tiefenfiltration werden andere, feinere Filter verwendet.

Gefördert wird die Aktion vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) im Rahmen der Kampagne

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?
Blähungen, Durchfall, Verstopfung und Bauchschmerzen schlagen stark auf unser Wohlbefinden.
Aber woher kommen…
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.