Unwetter: Wenn keine Bahn mehr fährt

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Nach Unwettern wie kommt es vor, dass Züge nicht mehr planmäßig fahren oder ausfallen. Wer sein Ziel nicht oder später erreicht, kann Geld zurück fordern.
Ein doppelstöckiger Regionalzug steht an einem Bahnhofsgleis, auf der Anzeige steht: "Ansage beachten"
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Das nervt jeden Pendler und Reisenden: Züge fallen aus oder kommen unpünktlich an. Wenn Sie dadurch mehr als eine Stunde später an Ihr Ziel kommen, können Sie Geld zurück verlangen. Das gilt im Fernverkehr und im Nahverkehr gleichermaßen. Dazu zählen auch Privatbahnen und S-Bahnen. Schlechte Witterungsverhältnisse sind keine Rechtfertigung für Bahngesellschaften, die Ansprüche zu verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof 2013 entschieden. Allerdings soll das ab 2023 vorbei sein: Das EU-Parlament hat Änderungen der Fahrgastrechteverordnung beschlossen (siehe unten).

Erreichen Sie Ihr Ziel mindestens 60 Minuten später, können Sie

  • 25 Prozent des Fahrkartenpreises einer einfachen Fahrt zurück verlangen (ab 120 Minuten Verspätung sogar 50 Prozent) ODER
  • auf die Beförderung verzichten und den gesamten Ticketpreis zurückfordern ODER
  • Ihre Reise abbrechen, kostenlos zum Startpunkt zurückfahren und die Erstattung des Preises für die nicht genutzte Strecke verlangen.

Die Erstattung können Sie bei der Deutschen Bahn über das Fahrgastrechte-Formular oder online über die Internetseite oder die DB-App beantragen.

Wenn Sie eine Zeitkarte nutzen (zum Beispiel ein Ticket-Abo eines Verkehrsverbundes), haben Sie Anspruch auf pauschale Entschädigung. Bei einem Ticket für die zweite Klasse sind es 1,50 Euro. Um die zu bekommen, müssen Sie mehrere Verspätungen und Zugausfälle für längere Zeit sammeln – Entschädigungen werden erst ausgezahlt, wenn sie 4 Euro übersteigen.

Steigen Sie auf ein Taxi um, müssen Sie die Kosten dafür meist selbst tragen. Es sei denn, das Bahnunternehmen sorgt für Taxen als Ersatzverkehr. Nehmen Sie sich ein Taxi auf eigene Faust, erstattet das Bahnunternehmen die Kosten in der Regel nur, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht bis 24 Uhr erreicht oder wenn sich zwischen 0 und 5 Uhr die planmäßige Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verspätet. Für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gelten diese Fahrgastrechte nicht.

Neue EU-Fahrgastrechte ab 2023

Das Europäische Parlament (EP) hat Änderungen der Fahrgastrechte in der EU beschlossen. Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für Bahnkund:innen. "Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis", kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ab 2023 sollen Bahnreisende keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie "durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen" verspätet oder überhaupt nicht ans Ziel kommen. Auch Gesundheitskrisen "wie beispielsweise Pandemien" oder "bestimmte Handlungen von Dritten" (zum Beispiel Personen im Gleis) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein.