Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können diese selbst festlegen. So kann eine Hersteller-Garantie zum Beispiel viele Schadensfälle gänzlich ausschließen. In anderen Fällen kann sie aber auch ein Plus gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung sein. Die Details können in den jeweiligen Garantiebedingungen nachgelesen werden. Während der zweijährigen Gewährleistungszeit können Verbraucher:innen dann entscheiden, was für sie günstiger ist – entweder die Gewährleistung oder die Garantie. Kund:innen sollten sich daher nicht vorschnell vom Verkäufer mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln lassen!
Reklamation
Defekte Ware sollte am besten immer nachweisbar reklamiert werden. Beschreiben Sie in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Wird im Geschäft mündlich reklamiert, ist es hilfreich, eine Notiz über das Gespräch anzufertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs inklusive gesetzter Fristen sollten Sie dabei festhalten.
Fristen
Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie mit dem Verkäufer immer eine Frist vereinbaren, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen. Muss die Ware eingeschickt werden, sollten Sie hierfür zusätzliche Zeit einkalkulieren.
Weitere Kundenrechte
Reagiert der Verkäufer innerhalb dieser angemessenen Frist nicht oder scheitern wiederholte Reparaturversuche, können Sie weitere Rechte geltend machen. So können Sie etwa vom Vertrag zurücktreten oder auch verlangen, dass der Kaufpreis reduziert wird. Bei unerheblichen Mängeln können Sie ebenfalls auf einen herabgesetzten Kaufpreis pochen, nicht aber vom Vertrag zurücktreten.
Der Unterschied zum Umtausch
Händler schreiben oft, dass z.B. reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, kaputte Ware können Sie aber trotzdem reklamieren. Denn der so genannte Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, bei der Sie beispielsweise Ihre Ware gegen eine andere tauschen dürfen, weil sie Ihnen nach dem Kauf vielleicht doch nicht mehr gefällt. Mängelrechte dagegen sind gesetzlich geregelt und gelten für alle Gegenstände, die Sie von einem Händler kaufen – auch, wenn sie reduziert sein mögen.