Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen

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Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton anbieten, wenn über ihre Webseite Verträge abgeschlossen werden könne. So sollen Verbraucher:innen Verträge im Internet genauso leicht widerrufen wie abschließen. Die Verbraucherzentralen erklären, was genau sich ändert.
Eine Frau sitzt am PC beim Online Shopping

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton für online abgeschlossene Verträge bereitstellen.
  • Verbraucher:innen können damit Online-Verträge direkt auf den Webseiten widerrufen.
  • Der Widerruf erfolgt über eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion.
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Warum kommt der Widerrufsbutton?

Viele Verträge lassen sich heute mit wenigen Klicks online abschließen. Einen Vertrag zu widerrufen, ist dagegen oft umständlich. Verbraucher:innen müssen nach Kontaktmöglichkeiten suchen, eine E-Mail schreiben oder ein Formular ausfüllen. 

Das soll sich ab dem 19. Juni 2026 ändern. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten. Häufig wird diese Funktion als Widerrufsbutton bezeichnet. 

Ziel der neuen Regelung: Verbraucher:innen sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben

Die neue Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. In Deutschland wird sie im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt. Der neue Widerrufsbutton ist dann in § 356a BGB geregelt. 

Für welche Online-Verträge gilt die neue Pflicht? 

Der Widerrufsbutton betrifft Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen, für die ein Widerrufsrecht besteht. 

Voraussetzung ist, dass der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird. Also zum Beispiel über

  • eine Website, etwa einen Webshop,
  • ein Online-Formular,
  • eine Buchungsseite oder auch
  • eine App. 

Auch Händler, die ihre Produkte über Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon anbieten, müssen sich an die neuen Regeln halten und eine Widerrufsfunktion bereitstellen.

Wie funktioniert der Widerrufsbutton? 

Der Name ist etwas irreführend: Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher:innen die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können. 

Die Beschriftung sollte zum Beispiel lauten:

  • "Vertrag widerrufen"
  • "Widerruf erklären"

Unklare Bezeichnungen wie "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht aus.

Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:

  1. Erster Schritt:
    Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher:innen angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
  2. Zweiter Schritt:
    Hier bestätigen Verbraucher:innen den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen". 

Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs. 

Wo muss der Widerrufsbutton auf der Website stehen? 

Die Widerrufsfunktion muss leicht zu finden und klar erkennbar gestaltet sein, etwa durch ausreichende Kontraste oder eine farbliche Hervorhebung. Außerdem muss sie während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung stehen

Der Widerruf darf nicht schwerer zu erklären sein als der Vertragsschluss. Die Widerrufsfunktion muss also für Verbraucher:innen ohne Registrierung oder zusätzliche Hürden verfügbar sein. Eine Ausnahme gilt beispielsweise dann, wenn auch der Vertragsschluss nur mit einem Login möglich ist.  

Was ist nicht erlaubt?

  • Der Widerrufsbutton darf grundsätzlich nicht hinter einer Registrierung oder einem Login versteckt sein.
  • Um den Widerruf zu erklären, müssen Verbraucher:innen keine  zusätzliche App herunterladen.
  • Der Button darf nicht von Pop-ups oder anderen Elementen verdeckt werden.

Welche Daten dürfen beim Widerruf abgefragt werden? 

Der Widerruf soll möglichst einfach bleiben. Deshalb dürfen Unternehmen nur wenige Angaben verlangen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Name des Verbrauchers oder der Verbraucherin,
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags, etwa eine Bestellnummer,
  • Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel zur Übersendung der Widerrufsbestätigung, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse. 

Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden. 

Außerdem müssen Unternehmen beim Widerrufsprozess die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung beachten. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind. 

Was bedeutet der Widerrufsbutton für Verbraucher:innen? 

Für Verbraucher:innen bringt die neue Regel vor allem mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Wer einen Vertrag im Internet abgeschlossen hat, kann ihn künftig direkt auf der Website widerrufen, ohne lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen oder Formulare ausfüllen zu müssen. Verbraucher:innen können dann ihre Rechte im Online-Handel auf digitalem Weg schneller und unkomplizierter nutzen. 

Gut zu wissen: Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich durch die neue Funktion nicht. Der Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten haben.

Was unterscheidet Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Der Widerrufsbutton und der Kündigungsbutton erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Deshalb müssen Unternehmen beide Funktionen klar voneinander trennen. 

Der Widerruf betrifft Verträge, die online, am Telefon oder beispielsweise an der Haustür geschlossen wurden. Er schützt Verbraucher:innen vor unüberlegten Entscheidungen und erleichtert die Rückgabe unerwünschter oder nicht passender Waren. Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht. Das bedeutet: Beide Seiten müssen die bereits erhaltenen Leistungen zurückgeben. 

Eine Kündigung betrifft hingegen vor allem laufende Verträge, etwa Abonnements oder andere dauerhafte Vertragsverhältnisse. Bei der Kündigung des Vertrages, endet dieser in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vorgesehen ist. 

Deshalb müssen Online-Anbieter deutlich machen, welche Funktion wofür gedacht ist. Verbraucher:innen sollten auf einen Blick erkennen können, ob sie einen Vertrag widerrufen oder kündigen