Vom Hahn ins Glas

Stand:
Leitungswasser - ein sicheres Lebensmittel
Ein Wasserhahn, aus dem Wasser in eine Flasche fließt.
Off

Endlich Sommer, Sonne und Zeit zum Schwitzen. An heißen Tagen lautet die Devise: regelmäßig trinken. Ansonsten kann der Körper schnell verrücktspielen und mit Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen reagieren. Neben Mineralwasser, ungesüßten Kräuter- und Früchtetees sowie Fruchtsaftschorlen ist Leitungswasser ein prima Durstlöscher.

Anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit sollten täglich aufgenommen werden, um den Wasserhaushalt des Körpers im Gleichgewicht zu halten. An heißen Tagen oder bei großen Anstrengungen brauchen wir sogar mehr.

Was liegt da näher, als Wasser aus dem Hahn zu trinken? Sofern keine Bleileitungen im Haus sind, kann man Leitungswasser in Deutschland überall problemlos trinken. „Kranenwasser“ ist ein wertvolles Lebensmittel. Das freut auch Geldbörse, Rücken und Umwelt: Das Wasser aus dem Hahn ist circa 100-mal preiswerter als gekauftes Wasser aus Flaschen und es kommt direkt frei Haus - ohne klimabelastende Transporte.

Auch unterwegs kann man sich an vielen Refill-Stationen problemlos mit Trinkwasser versorgen und seine Wasserflasche auffüllen -  auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ist dies möglich.

Damit unser Leitungswasser auch in Zukunft bedenkenlos getrunken werden kann, nimmt die neue Trinkwasserverordnung Betreiber von Wasserversorgungsanlagen in die Pflicht, eine gute Wasserqualität sicherzustellen. Sie müssen unter anderem alte Bleileitungen austauschen oder stilllegen und die immer strenger werdenden Grenzwerte für bestimmte Industriechemikalien und Schwermetalle einhalten.

In diesem Sinne: Wasser marsch!

Weitere „Wissenshäppchen“ mit Tipps rund um Lebensmittel sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu finden.

VZ-RLP

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.