Verleih Strommessgeräte

In allen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie kostenlos ein Strommessgerät ausleihen. Dieses Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Stecker geschaltet und ermittelt so den tatsächlichen Verbrauch.
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Entlarven Sie die Stromfresser in ihrem Haushalt!

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In allen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie kostenlos ein Strommessgerät ausleihen. Dieses Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Stecker geschaltet und ermittelt so den tatsächlichen Verbrauch. Die Messergebnisse können mit Hilfe eines Handzettels oder im Gespräch mit unseren Energieberater:innen der Verbraucherzentrale bewertet werden. Zudem erhalten Interessierte eine schriftliche Übersicht über energiesparende Haushaltsgeräte.

Eine Übersicht über die Energieberatungsstellen finden Sie hier. Die Messgeräte können nach vorheriger Anmeldung im Rahmen der persönlichen Energieberatung ausgeliehen werden.

Ausleihkonditionen:

Ausleihdauer: 1 Woche, maximal 2 Wochen.

Ein Pfand muss nicht hinterlegt werden, der Ausleiher sollte sich aber ausweisen können.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.