Verleih Strommessgeräte

In allen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie kostenlos ein Strommessgerät ausleihen. Dieses Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Stecker geschaltet und ermittelt so den tatsächlichen Verbrauch.
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Entlarven Sie die Stromfresser in ihrem Haushalt!

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In allen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Sie kostenlos ein Strommessgerät ausleihen. Dieses Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Stecker geschaltet und ermittelt so den tatsächlichen Verbrauch. Die Messergebnisse können mit Hilfe eines Handzettels oder im Gespräch mit unseren Energieberater:innen der Verbraucherzentrale bewertet werden. Zudem erhalten Interessierte eine schriftliche Übersicht über energiesparende Haushaltsgeräte.

Eine Übersicht über die Energieberatungsstellen finden Sie hier. Die Messgeräte können nach vorheriger Anmeldung im Rahmen der persönlichen Energieberatung ausgeliehen werden.

Ausleihkonditionen:

Ausleihdauer: 1 Woche, maximal 2 Wochen.

Ein Pfand muss nicht hinterlegt werden, der Ausleiher sollte sich aber ausweisen können.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.