Teil III: Die Taktik "Geben und Nehmen" - Vier Tipps zum Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst um deine Ziele im Blick zu behalten.
Off

Vier Tipps auf einen Blick

  1. Sag in Kaufsituationen "Nein" zum Prinzip - Mach dir vor der Beratung bewusst, dass dieses Prinzip in der Beratung nichts zu suchen hat. Denk daran, es geht um dich und deine Interessen.
  2. Kläre die Rolle des Beraters - Es lohnt sich, sich vor der Beratung einen Augenblick zu nehmen und die Rolle, die Finanzberater:innen im Gespräch einnehmen, zu klären. Bedenke dabei, dass Berater:innen in erster Linie Verkäufer:innen und nicht deine Freunde sind.
  3. Eine Verkaufstaktik ist kein Gefallen - sobald dir im Gespräch, Gefallen gemacht werden, ist es sinnvoll die Situation neu zu bewerten. Definiere die Gefallen, die du erhälst, als Teil der Verkaufstaktik. Du kannst die Geschenke auch ablehnen. So wirkst du dem natürlichem Druck einen Gegengefallen erbringen zu müssen, entgegen.
  4. Du schuldest dem Berater keinen Gefallen - Mach dir bewusst, dass die Gesten gezielt eingesetzt werden und nicht aus Nächstenliebe in die Beratung einfließen. Diese verpflichten dich zu nichts. Daher empfehlen wir das Verkaufsgespräch ruhig und ohne schlechtes Gewissen zu beenden, ohne direkt zu unterschreiben.
Datenschutz_vege - AdobeStock

Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum: Millionen Nutzer:innen betroffen

Bei einem Cyberangriff auf das Rezept-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk sind Daten von zahlreichen Nutze :innen abgegriffen worden. Was Sie als Betroffene:r jetzt tun können und ob Sie bei einem Datenleck ein Recht auf Schadenersatz haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.