Sonderberatung Hochwassergebiete

Für viele der Betroffenen der Flutkatastrophe kann eine Energieberatung früher oder später hilfreich sein. Wir beraten rund um den Heizungstausch, Förderprogramme oder die (energetische) Sanierung beschädigter Gebäude.
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Telefonische Sonderberatung für Betroffene in den Hochwassergebieten (kostenfreier Telefontermin)
Die Energie- und Bauberatung erfolgt durch einen Rückruf der Beraterinnen und Berater, nachdem telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Die Versicherungs- und Rechtsberater sind zu den genannten Zeiten direkt zu erreichen.

Energieberatung: mittwochs 16 bis 20 Uhr (nur mit Termin)

Bauberatung: donnerstags von 14 bis 17 Uhr (nur mit Termin)

Terminvergabe: 0800 60 75 600 (kostenfrei)

Mail: energie@vz-rlp.de

Versicherungsberatung zu Elementarschäden und Naturgewalten unter
(06131) 28 48 868 (montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr )

Beratung zu rechtlichen Fragen unter
(06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr)

Weitere Informationen zur Energie- und Bauberatung für Hochwassergeschädigte der Verbraucherzentrale finden Sie hier.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und von dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen:

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.