Sonderberatung Hochwassergebiete

Für viele der Betroffenen der Flutkatastrophe kann eine Energieberatung früher oder später hilfreich sein. Wir beraten rund um den Heizungstausch, Förderprogramme oder die (energetische) Sanierung beschädigter Gebäude.
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Telefonische Sonderberatung für Betroffene in den Hochwassergebieten (kostenfreier Telefontermin)
Die Energie- und Bauberatung erfolgt durch einen Rückruf der Beraterinnen und Berater, nachdem telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Die Versicherungs- und Rechtsberater sind zu den genannten Zeiten direkt zu erreichen.

Energieberatung: mittwochs 16 bis 20 Uhr (nur mit Termin)

Bauberatung: donnerstags von 14 bis 17 Uhr (nur mit Termin)

Terminvergabe: 0800 60 75 600 (kostenfrei)

Mail: energie@vz-rlp.de

Versicherungsberatung zu Elementarschäden und Naturgewalten unter
(06131) 28 48 868 (montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr )

Beratung zu rechtlichen Fragen unter
(06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr)

Weitere Informationen zur Energie- und Bauberatung für Hochwassergeschädigte der Verbraucherzentrale finden Sie hier.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und von dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen:

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regentonne aus Holz, umgeben von blumen und Büschen

Regenwasser nutzen fürs Klima

Ein Webseminar der Verbraucherzentrale am Donnerstag, 12. Juni um 18:00 Uhr
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.