Sonderberatung Hochwassergebiete

Für viele der Betroffenen der Flutkatastrophe kann eine Energieberatung früher oder später hilfreich sein. Wir beraten rund um den Heizungstausch, Förderprogramme oder die (energetische) Sanierung beschädigter Gebäude.
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Telefonische Sonderberatung für Betroffene in den Hochwassergebieten (kostenfreier Telefontermin)
Die Energie- und Bauberatung erfolgt durch einen Rückruf der Beraterinnen und Berater, nachdem telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Die Versicherungs- und Rechtsberater sind zu den genannten Zeiten direkt zu erreichen.

Energieberatung: mittwochs 16 bis 20 Uhr (nur mit Termin)

Bauberatung: donnerstags von 14 bis 17 Uhr (nur mit Termin)

Terminvergabe: 0800 60 75 600 (kostenfrei)

Mail: energie@vz-rlp.de

Versicherungsberatung zu Elementarschäden und Naturgewalten unter
(06131) 28 48 868 (montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr )

Beratung zu rechtlichen Fragen unter
(06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr)

Weitere Informationen zur Energie- und Bauberatung für Hochwassergeschädigte der Verbraucherzentrale finden Sie hier.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und von dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen:

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Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

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Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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