Sonderberatung Hochwassergebiete

Für viele der Betroffenen der Flutkatastrophe kann eine Energieberatung früher oder später hilfreich sein. Wir beraten rund um den Heizungstausch, Förderprogramme oder die (energetische) Sanierung beschädigter Gebäude.
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Telefonische Sonderberatung für Betroffene in den Hochwassergebieten (kostenfreier Telefontermin)
Die Energie- und Bauberatung erfolgt durch einen Rückruf der Beraterinnen und Berater, nachdem telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Die Versicherungs- und Rechtsberater sind zu den genannten Zeiten direkt zu erreichen.

Energieberatung: mittwochs 16 bis 20 Uhr (nur mit Termin)

Bauberatung: donnerstags von 14 bis 17 Uhr (nur mit Termin)

Terminvergabe: 0800 60 75 600 (kostenfrei)

Mail: energie@vz-rlp.de

Versicherungsberatung zu Elementarschäden und Naturgewalten unter
(06131) 28 48 868 (montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr )

Beratung zu rechtlichen Fragen unter
(06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr)

Weitere Informationen zur Energie- und Bauberatung für Hochwassergeschädigte der Verbraucherzentrale finden Sie hier.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und von dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen:

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.