Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun

Stand:
Wenn das Wasser weicht, werden die Schäden am Haus erst wirklich sichtbar. Was Betroffene von Hochwasser und Starkregenereignissen jetzt tun sollten, damit es keinen Ärger mit der Versicherung gibt.
Eine Siedlung steht unter Wasser, auf der Straße sind Sandsäcke gestapelt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie sich und Ihre Angehörigen in Sicherheit gebracht haben, dokumentieren Sie die Schäden mit möglichst aussagekräftigen Fotos, beispielsweise mit dem Smartphone.
  • Schauen Sie nach, welche Versicherungen Sie haben und welche für welche Schäden zuständig ist.
  • Wichtig: Schäden am Haus regelt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
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Der Regen lässt nach, das Entsetzen bleibt. Erst nach und nach wird das Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Was ist zu tun, damit nach dem Unglück nicht auch noch Ärger mit dem Versicherer droht? Hier gilt zunächst ein Dreiklang aus

  • Sichern,
  • Dokumentieren,
  • Informieren.

Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Bringen Sie sich und Ihre Angehörigen, Freunde und Nachbarn in Sicherheit und folgen Sie den Anweisungen der Hilfstruppen und Behörden. Auch im Haus ist Vorsicht geboten: Der überflutete Keller kann schnell zur Falle werden oder unter Strom stehen. Wenn gefahrlos möglich, können Sie erste Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen.

Dokumentieren, dann informieren

Dokumentieren Sie alle Schäden. Machen Sie mit Digitalkamera oder Smartphone aussagekräftige Fotos, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit den Aufräumarbeiten beginnen. Holen Sie zur Not auch Zeugen hinzu.

Wichtig: Ihnen obliegt eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten können, um den Schaden so klein zu halten wie möglich. Beispiel: Bei nur wenig Wasser im Keller sollten Sie sofort nach der Dokumentation mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.

Informieren Sie dann zeitnah Ihre Versicherer und besprechen mit diesen vielleicht bereits die nächsten Schritte. Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an. Je nach Schaden sind hier verschiedene Versicherer Ihre Ansprechpartner:

  • Schäden im, am und rund ums Haus sind im Rahmen der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben (oder fragen Sie bei der Versicherung nach), denn diese gehört nicht automatisch zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
  • Die Hausratversicherung ersetzt Ihr "bewegliches" Hab und Gut, also beispielsweise Möbel und andere Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Aber Achtung: Überschwemmungsschäden am Hausrat sind nur versichert, wenn auch hier der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zur Hausratversicherung mit abgeschlossen wurde. Weitere Informationen zur Hausratversicherung finden Sie in unserem Artikel zum Thema.
  • Schäden am Auto durch Überschwemmung sind in der Regel in der KFZ-Versicherung mitversichert, hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz bestehen.
  • Auch in der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind oft größere Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse mitversichert. Können Sie nun den Sommerurlaub also nicht wie geplant antreten - weil der Keller unter Wasser steht oder das Auto Opfer der Fluten wurde -, setzen Sie sich umgehend mit dem Reiseanbieter und Ihrem Reiseversicherer zwecks Stornierung der Reise in Verbindung. So bleiben Sie nicht auch noch auf den Stornokosten sitzen.

Die Grafik zeigt fünf wichtige Schritte bei einem Hochwasserschaden am Haus.

Die Grafik können Sie in voller Auflösung als PNG herunterladen.

Was Sie wann tun sollten - darüber informiert auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. In seiner Hochwasserschutzfibel bietet es unter anderem Tipps zur Vorsorge und was Sie im Hochwasserfall beachten sollten. Gut zu wissen: Ab Seite 58 finden Sie drei kompakte Checklisten, die Ihnen dabei helfen.


 

Vorsicht vor unseriöser Geschäftemacherei

Viele, die von Hochwasser betroffen sind, sind darauf angewiesen, Geräte wie Pumpen oder Bautrocknungsgeräte zu leihen oder zu kaufen. Hier setzt leider sehr schnell unseriöse Geschäftemacherei ein: Online-Shops, die Geräte gegen Vorauszahlung anbieten, aber nie liefern, beispielsweise. Wie Sie solche Fake-Shops erkennen können, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Und wer den Opfern des Hochwasser helfen möchte, spendet mitunter Geld. Leider sind auch da mitunter unseriöse Spenden-Organisationen unterwegs. Wie Sie die seriösen erkennen, haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengestellt.

Beratung zu Elementarschäden und Naturgewalten

Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose telefonische Beratung zu Elementarschäden und Naturgewalten an. Unter der Rufnummer (06131) 28 48 868 erreichen Sie montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unsere Expertinnen und Experten.

Wenn Sie unsicher sind, welchen Versicherungsschutz Sie überhaupt haben oder brauchen, berät Sie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gerne in Ihrer Beratungsstelle vor Ort. Auch für rechtliche Streitigkeiten mit dem Versicherer bieten wir Beratung rund um Ihre privaten Versicherungen. Wenden Sie sich auch hierzu an Ihre Beratungsstelle vor Ort oder an unsere kostenlose, telefonische Erstberatung unter (06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs 14 bis 17 Uhr).

In 5 Schritten zu einer Elementarversicherung

In unserem Leitfaden erklären wir, wie Sie in 5 Schritten zu einer Elementarversicherung gelangen.

Überschwemmung und Sandsäcke an einer Tür

Starkregen, Hochwasser, Unwetter - unsere Themenseite

Gesammelte Informationen zu Vorbeugung, Maßnahmen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden

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