Normale Tageskost plus Lutein

Stand:
Zu viele Vitamine durch Lutein-Präparat?
Off

Frage

Ist es möglich, dass bei normaler Tageskost plus einer "täglichen Vitaminzugabe" durch ein Lutein-Präparat (in dem neben Lutein ja auch noch weitere Vitamine enthalten sind) zu einer täglichen Überdosierung im Körper kommen könnte?

Antwort

In Lutein-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln sind häufig zusätzlich Vitamin C und Vitamin E oder  Vitamin A sowie Mineralstoffe wie Zink und Selen enthalten. Die Menge dieser Nährstoffe ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.

Die Folgen einer zu hohen Dosierung sind vom Stoff abhängig. Beispielsweise kann eine Vitamin A-Überdosierung akute Vergiftungen sowie chronische Schäden verursachen.

Zu beachten sind auch mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten. So kann eine längere Einnahme von hoch dosiertem Vitamin E gegebenenfalls zur Verminderung der Schilddrüsenhormone im Blut führen.

Generell sollten die Einnahme-Empfehlungen des Herstellers keinesfalls eigenmächtig überschritten und Mehrfachaufnahmen mit mehreren Produkten oder Arzneimitteln vermieden werden. Wie Sie Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden, finden Sie unter Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden.

Bei der Beurteilung eines Nahrungsergänzungsmittels bezüglich der Dosierung der enthaltenen Stoffe helfen Ihnen bestimmte Angaben weiter, die auf jedem Nahrungsergänzungsmittel zu finden sein müssen.

Wichtig sind neben den absoluten Tagesmengen die Angaben zur empfohlenen Tagesdosis (NRV) in Prozent in der Tabelle auf dem Produkt. Der NRV-Wert schließt sowohl die Zufuhr über die Nahrung als auch über Nahrungsergänzungsmittel ein. Mehr als 100 Prozent müssen es daher nicht sein, weniger geht auch. Besonders aufpassen müssen Sie, wenn Sie mehr als ein Nahrungsergänzungsmittel mit dem gleichen Nährstoff verwenden oder aber zusätzlich angereicherte Lebensmittel (Multivitaminsaft, Vitamin-Bonbons, Milchprodukte oder Frühstückscerealien mit Extra-Vitaminen) essen.

Außerdem können Sie zur Bewertung der in Ihrem Nahrungsergänzungsmittel enthaltenen Nährstoffgehalte die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln heranziehen. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf die Zufuhr aus Nahrungsergänzungsmitteln und liegen somit niedriger als die NRV-Werte.

Für viele Stoffe, insbesondere aus Pflanzen, gibt es allerdings weder NRV-Werte noch Empfehlungen des BfR. Dazu gehören beispielsweise Lutein, Lykopin, Astaxanthin oder aus Resveratrol (OPC). Hier geht die Empfehlung eher dahin, diese sekundären Pflanzenstoffe möglichst nicht isoliert, sondern in natürlicher Form (Gemüse, Obst) aufzunehmen. Hintergrund für diese Empfehlung ist die mangelhafte Datenlage sowohl hinsichtlich Wirksamkeit, vor allem aber in Bezug auf die Sicherheit.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Lutein.

Ratgeber-Tipps

Achtung, Zucker!
Fast alle Menschen lieben Zucker – und essen zu viel davon. Besonders kritisch ist dabei übermäßiger Konsum süßer…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.