Versicherungs-Check

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Richtig versichert – viel Geld gespart. Klar - aber wie finde ich die richtige, für meinen Bedarf passende Versicherung? Deckt die Versicherung auch wirklich alle für mich wichtigen Leistungsfälle ab? Sind die Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlich? Und was kostet der Versicherungsschutz?
Wir beraten Sie bei Ihrem Versicherungsschutz

Richtig versichert – viel Geld gespart. Klar - aber wie finde ich die richtige, für meinen Bedarf passende Versicherung? Deckt die Versicherung auch wirklich alle für mich wichtigen Leistungsfälle ab? Sind die Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlich? Und was kostet der Versicherungsschutz?

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Die Verbraucherzentrale bietet die folgenden individuellen computergestützten Preis-Leistungsvergleiche an:

Die Auswertung kostet jeweils 20 Euro. Laden Sie den Fragebogen herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Senden Sie uns dann den ausgefüllten Fragebogen zu. Wir lassen Ihnen die Auswertung auf Wunsch postalisch oder per Mail zukommen.

Den ausgefüllten Fragebogen schicken Sie bitte an:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Versicherungsberatung

Postfach 4107

55031 Mainz

Email: versicherung@vz-rlp.de

 

regentonne aus Holz, umgeben von blumen und Büschen

Regenwasser nutzen fürs Klima

Ein Webseminar der Verbraucherzentrale am Donnerstag, 12. Juni um 18:00 Uhr
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.