Projekt: Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter

Stand:
Rechtliche Unterstützung für pflegende Angehörige
Ältere Menschen sitzen an einem Tisch und lesen sich Dokumente durch.
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Pflegebedürftige sind eine besonders vulnerable Verbrauchergruppe. Egal, ob es um die Zuordnung in einen Pflegegrad, das Leistungsrecht der Pflegeversicherung oder die verschiedenen abzuschließenden Verträge wie Heimverträge oder Pflege- und Betreuungsverträge geht. Pflegebedürftige sind hier in besonderer Weise auf kompetente und unabhängige rechtliche Unterstützung angewiesen. Die Juristen und Juristinnen unterstützen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige durch umfangreiche rechtliche Beratungen bis hin zur Begleitung in Widerspruchsverfahren. Sie arbeiten eng mit den Pflegestützpunkten und dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung zusammen. Allein im Jahr 2024 wurden knapp 3.000 Problemnennungen verzeichnet. 

Durch Presseinformationen, Interviews und Web-Seminare werden Betroffene zudem über gesetzliche Neuerungen oder problematische Angebote informiert. 

Das Projekt wird gefördert durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, und besteht seit mehr als 20 Jahren. 

Hier geht es zu dem Beratungsangebot.
 

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.