Projekt: Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter

Stand:
Rechtliche Unterstützung für pflegende Angehörige
Ältere Menschen sitzen an einem Tisch und lesen sich Dokumente durch.
Off

Pflegebedürftige sind eine besonders vulnerable Verbrauchergruppe. Egal, ob es um die Zuordnung in einen Pflegegrad, das Leistungsrecht der Pflegeversicherung oder die verschiedenen abzuschließenden Verträge wie Heimverträge oder Pflege- und Betreuungsverträge geht. Pflegebedürftige sind hier in besonderer Weise auf kompetente und unabhängige rechtliche Unterstützung angewiesen. Die Juristen und Juristinnen unterstützen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige durch umfangreiche rechtliche Beratungen bis hin zur Begleitung in Widerspruchsverfahren. Sie arbeiten eng mit den Pflegestützpunkten und dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung zusammen. Allein im Jahr 2024 wurden knapp 3.000 Problemnennungen verzeichnet. 

Durch Presseinformationen, Interviews und Web-Seminare werden Betroffene zudem über gesetzliche Neuerungen oder problematische Angebote informiert. 

Das Projekt wird gefördert durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, und besteht seit mehr als 20 Jahren. 

Hier geht es zu dem Beratungsangebot.
 

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.