Orangen: knapp 80 Prozent der weltweiten Orangensaft-Exporte stammen aus Brasilien.
Preis: Die Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter erhalten einen Mindestpreis für ihre Ernte.
Qualität:
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz -
sorgen für bessere Arbeitsbedingungen
und damit für eine bessere Lebensqualität.
Rückverfolgbarkeit: Jein! Der Mengenausgleich erlaubt teilweise faire mit konventioneller Ware zu mischen.
Schokolade: Lust auf Süßes? Dann naschen Sie doch ein Fair Trade-Produkt.
Tasse Tee = Teuer? Eine Tasse Fair Trade Tee kostet nur wenige Cent mehr als die herkömmliche Variante.
Umwelt: Etwa 70 Prozent der fairen Produkte sind biologisch angebaut: gut für die Natur.
Vergleich: etwa 14 Prozent des Verkaufspreises einer Fairtrade Banane bleiben beim Bauern/ der Bäuerin, nur 7 Prozent bei einer herkömmlich.
Foto:
TransFair e.V.
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Verbraucherzentrale RLP
Weltläden: die Fachgeschäfte sind seit 40 Jahren aktiv. Überzeugen Sie sich selbst in einer der 900 Filialen.
X Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen: wir fordern mehr Klarheit: eine gesetzliche Definition von „Fair“ und ein einheitliches Siegel.
Yes we cook: holen Sie sich ein Rezeptbuch beid er Verbraucherzentrale und bereiten ein faires Dinner zu.
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Verbraucherzentrale RLP
Ziele: Genuss mit Zukunft durch mehr Geld für Erzeugerinnen udn Erzeuger, gute Bildung für Kinder und Gleichberechtigung für Frauen. Weitere Informationen gibt es hier.
Video: Verbrauchertipp: Fairer Handel: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.
Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos
Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim
Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.