Das Fair Trade ABC

Stand:
Was bedeutet eigentlich Fair Trade? Was können wir damit verändern? Wir haben ein kleines ABC für Sie zusammengestellt.
Frau trägt Kanister auf dem Kopf.
Off

Armut: Weltweit leben 702 Millionen Menschen in extremer Armut, etwa 70 Prozent sind Frauen.

Bildung: Einnahmen kommen auch Kindern zugute, denn sie können in die Schule gehen. 

Chancen: besonders Frauen werden unterstützt und gefördert.

Die fairen Wochen: machen Sie mit und greifen Sie bewusst zu fairem Kakao, Zucker, Saft, Gewürzen…

Einkauf: Sie suchen Fairtrade gelabelte Produkte? Der Einkaufsfinder hilft Ihnen dabei und zeigt Ihnen, wo Sie Fairtrade gelabelte Produkte finden.

Verschidene Fair Trade gehandelte Produkte auf einem Tuch
(Symbolbild)

Fair handeln bedeutet:

  • gerechter Lohn durch stabile Preise 
  • langfristige Handelsbeziehungen 
  • gute Arbeitsbedingungen für die Kleinbauern

 

Gründung: 1950 entstand die Fairtrade- Bewegung, um die Armut in Entwicklungsländern zu bekämpfen.

Handy: Schon gehört? In fairen Smartphones stecken recyceltes Plastik und Fairtrade Gold.

Informationen: Welches Produkt ist fair produziert? Labels und Siegel helfen beim Finden und Erkennen.

Jede*r kann einen Beitrag leisten, mit dem Kauf fair gehandelter Produkte.

Kaffee: Kooperationen für fairen Kaffee nur aus Frauenpower sorgen für merh Geichberechtigung.

Tasse mit Kaffeepflenze und Fair Trade Bohnen.

Länder: 73 Länder und 1,66 Milliarden Bauern/Bäuerinnen sind in Fair Trade Organisationen zusammengeschlossen.

Meine faire Stadt: immer mehr Städte fördern das Angebot fairer Produkte. Finden Sie die Stadt in Ihrer Nähe hier.

Nicht mehr ganz neu: Das staatliche Siegel „grüner Knopf“ verrät, ob Kleidung nachhaltig produziert wurde.

Orangen: knapp 80 Prozent der weltweiten Orangensaft-Exporte stammen aus Brasilien.

Preis: Die Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter erhalten einen Mindestpreis für ihre Ernte.
 

Qualität:
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz -
sorgen für bessere Arbeitsbedingungen
und damit für eine bessere Lebensqualität.

Rückverfolgbarkeit: Jein! Der Mengenausgleich erlaubt teilweise faire mit konventioneller Ware zu mischen.

Schokolade: Lust auf Süßes? Dann naschen Sie doch ein Fair Trade-Produkt.

Tasse Tee = Teuer? Eine Tasse Fair Trade Tee kostet nur wenige Cent mehr als die herkömmliche Variante.

Umwelt: Etwa 70 Prozent der fairen Produkte sind biologisch angebaut: gut für die Natur.
 
Vergleich: etwa 14 Prozent des Verkaufspreises einer Fairtrade Banane bleiben beim Bauern/ der Bäuerin, nur 7 Prozent bei einer herkömmlich.
 

Weltläden: die Fachgeschäfte sind seit 40 Jahren aktiv. Überzeugen Sie sich selbst in einer der 900 Filialen.

X Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen: wir fordern mehr Klarheit: eine gesetzliche Definition von „Fair“ und ein einheitliches Siegel.

Yes we cook: holen Sie sich ein Rezeptbuch beid er Verbraucherzentrale und bereiten ein faires Dinner zu.

Schüssel mit einem Couscous-Salat udn Rezeptbuch.

Ziele: Genuss mit Zukunft durch mehr Geld für Erzeugerinnen udn Erzeuger, gute Bildung für Kinder und Gleichberechtigung für Frauen. Weitere Informationen gibt es hier.

Video: Verbrauchertipp: Fairer Handel: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.