Versicherungs-Check

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Richtig versichert – viel Geld gespart. Klar - aber wie finde ich die richtige, für meinen Bedarf passende Versicherung? Deckt die Versicherung auch wirklich alle für mich wichtigen Leistungsfälle ab? Sind die Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlich? Und was kostet der Versicherungsschutz?
Wir beraten Sie bei Ihrem Versicherungsschutz

Richtig versichert – viel Geld gespart. Klar - aber wie finde ich die richtige, für meinen Bedarf passende Versicherung? Deckt die Versicherung auch wirklich alle für mich wichtigen Leistungsfälle ab? Sind die Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlich? Und was kostet der Versicherungsschutz?

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Die Verbraucherzentrale bietet die folgenden individuellen computergestützten Preis-Leistungsvergleiche an:

Die Auswertung kostet jeweils 20 Euro. Laden Sie den Fragebogen herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Senden Sie uns dann den ausgefüllten Fragebogen zu. Wir lassen Ihnen die Auswertung auf Wunsch postalisch oder per Mail zukommen.

Den ausgefüllten Fragebogen schicken Sie bitte an:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Versicherungsberatung

Postfach 4107

55031 Mainz

Email: versicherung@vz-rlp.de

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.