Bei Anruf Abzocke: Falsche Lotto-Verträge

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor aktueller Masche.
Frau am Telefon.
Off

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gehen seit einigen Tagen Beschwerden über unseriöse Telefonanrufe ein. Die Anrufer behaupten, die Verbraucherinnen und Verbraucher hätten an Lotto- oder Gewinnspielen teilgenommen. Diese seien kostenpflichtig und der Vertrag laufe ein Jahr. Man sei aber bereit, auf den Verbraucher zuzugehen: Wenn er oder sie drei Spiele bestätige, könne der Vertrag vorzeitig beendet werden. Der Preis für die drei Spiele liegt laut Anrufer zwischen 70 und 90 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen.

Was Sie tun können

„Wenn Sie sich sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben, weisen Sie die Forderung zurück, und fordern Sie den Anbieter auf nachzuweisen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll. Rein vorsorglich sollten Sie den Vertragsschluss auch widerrufen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten“, sagt Jennifer Kaiser, Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale bietet dazu ein kostenloses Musterschreiben an.
Wichtig ist auch, regelmäßig die Kontoauszüge zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank sofort rückgängig zu machen. Bei unbefugten Abbuchungen sollte außerdem Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs und gegebenenfalls ein Strafantrag wegen unbefugter Verwendung von Daten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.

„Wer an Gewinnspielen oder Lotterien teilnimmt, muss unbedingt vorher das "Kleingedruckte" lesen“, so Kaiser weiter. Zur Gewinnspielteilnahme genügt in der Regel die Angabe der Postadresse. Angaben zu Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse oder gar Kontoverbindung sollten vermieden werden. Seien Sie besonders kritisch, bevor Sie in die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte einwilligen. Vorsicht ist geboten, wenn weder die Dritten noch der Zweck der Weitergabe konkret benannt werden oder nur ein pauschaler Hinweis erfolgt.

Wenn Sie unsicher sind oder bereits Opfer des Betrugs geworden sind, melden Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.

VZ-RLP

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.