Digitale Wissenshäppchen in der Mittagspause

Pressemitteilung vom
Was Sie zu Ihren Rechten bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen wissen sollten
Ein Teller Nudeln und ein Laptop sind zu sehen.
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Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes  im Dezember 2021 hat für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge etliche Verbesserungen bei den Kundenrechten gebracht. Dazu gehören unter anderem kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen und ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite. In einer digitalen Mittagspause informiert Melanie Kaminski von der Verbraucherzentrale rund um die Neuerungen bei Kundenrechten und zeigt auf, wie diese beim Anbieter durchgesetzt werden können. Außerdem gibt die Expertin Antworten auf Fragen wie: Welche Rechte habe ich, wenn der Anbieter die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht einhält oder der Telefon- und Internetanschluss komplett ausfällt? Welche Kündigungsfristen sind zu beachten, wenn ich nach der Mindestvertragslaufzeit den Tarif oder den Anbieter wechseln möchte?

Das digitale Lunch & Learn findet am Mittwoch, 20.April um 12.30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten zu brandaktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um eine einfache Anleitung, eine Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt außerdem Zeit für Fragen. Die Verbraucherzentrale „serviert“ jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein Lunch & Learn.

VZ-RLP

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.