Digitaler Nachlass: Menschen gehen, Daten bleiben

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Treppe die nach unten führt.
Off

Zahlreiche Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten werden online geführt und Zugangsdaten online verwaltet. Viele Menschen sind zudem in sozialen Netzwerken aktiv. Was passiert eigentlich mit den Daten, wenn man stirbt? Hinterbliebene stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen von Verstorbenen gelangen müssen und nach dem Tod Online-Konten verwalten sollen.

Im Web-Seminar „Menschen gehen – Daten bleiben“ beantwortet Margit Kaiser-Stockschläder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die wichtigsten Fragen rund um den Digitalen Nachlass. Fragen können über einen Chat gestellt werden. Das Online-Seminar findet statt am Dienstag, den 10. Mai 2022, um 17 Uhr und dauert circa eine Stunde.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.