Inkasso-Check: Online-Service hilft bei Inkasso-Post

Pressemitteilung vom
Neues Inkasso-Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Verbraucherzentrale informiert über Änderungen
Inkasso-Check
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Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich. Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen. Für Verbraucher:innen bleibt dennoch weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, der die neue Rechtslage abbildet.  

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwält:innen orientieren. „Das heute in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen – Inkasso-Unternehmen also weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Julia Gerhards, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn die Betroffenen zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung der Inkasso-Unternehmen hin vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch, wenn eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen wurde. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Verbraucher:innen Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Doch aufgepasst: Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, rät die Verbraucherzentrale dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen. Als Unterstützung hat die Verbraucherzentrale ihren digitalen Inkasso-Check entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert. Im Alltag wird es weiterhin sehr schwierig sein, die geforderten Kosten eines Inkassoschreibens nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten.

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Betroffene eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer:innen werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.
Wer Beratung und Unterstützung bei einer Inkasso-Rechnung benötigt, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung persönlich beraten lassen.

Eine telefonische Erstberatung findet montags mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 120 statt.

Der Inkasso-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erstellt.

VZ-RLP

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