Seltsame Anrufe der Firma „Solar Check“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Photovoltaikanlage auf einem Hausdach
Off

Trotz hoher Strafandrohungen steigt die Zahl der unerlaubten Werbeanrufe. Zudem steckt nicht hinter jedem Anruf eine seriöse Absicht. Aktuell ist „Photovoltaik“ ein Hauptthema. Derzeit geben sich Anrufende als Angestellte einer Firma namens "Solar Check" aus. Dieses Unternehmen findet sich aber nicht im Handelsregister.

Das ist die Masche

In den meisten Fällen wurde direkt versucht, die Angerufenen zu einem Beratungsbesuch von "Solar Check" zu überreden. Eine Verbraucherin schilderte uns: „Gestern und heute habe ich mehrere Anrufe von einer angeblichen Firma „Solar Check“ erhalten. Es wurde gar nicht gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Solaranlage, sondern es geht direkt damit los, dass man gefragt wird, wann denn mal jemand vorbeikommen könnte wegen einer Beratung. Die angezeigten Telefonnummern waren immer unterschiedliche Nummern aus dem Mobilfunkbereich, wahrscheinlich gefälscht, aber das kann ich nicht sagen.“

Das steckt dahinter

Die Beweggründe der Anrufenden können verschieden sein. Im besten Fall wird auf eine schnelle Abwicklung von Vertragsabschlüssen durch Haustürgeschäfte oder direkt am Telefon gedrängt. Andere nutzen Hausbesuche gegebenenfalls, um die Gegend und das Wohngebäude auszukundschaften, um Straftaten zu begehen. Auch kann am Telefon erfragt werden, wann man zu Hause ist – und vor allem, wann nicht. Diese Informationen sind für Kriminelle äußerst wertvoll.

Das rät die Verbraucherzentrale

  • Wenn ein Anruf mit Werbung für Photovoltaikanlagen unseriös wirkt, sollte man das Gespräch sofort beenden.
  • Beratungsgespräche, die man nicht aus eigenem Antrieb bei einer Fachfirma vereinbart hat, sollte man konsequent ablehnen.
  • Ungebetene Personen, die ohne entsprechende Beratungsvereinbarung an der Haustür klingeln, muss man nicht ins Haus lassen.
  • Sollte es zu einem Vertragsschluss gekommen sein: Verbraucher:innen können bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb ungewollte Werbeanrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.

Mehr Informationen zu ungewollten Werbeanrufen sowie Musterbriefe finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

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