Balkonkraftwerk auf dem Dach der Verbraucherzentrale in Mainz

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale stellt neue Broschüre und Ergebnisse der eigenen Anlage vor

  • Neue Broschüre und Vorträge informieren über alle Aspekte rund um Balkonkraftwerke
  • Guter Zeitpunkt zur Anschaffung eines Balkonkraftwerks: Preise sind stark gefallen – zusätzlich gibt es Förderung in einigen Gemeinden
  • Verbraucherzentrale zieht positive Bilanz für eigenes Balkonkraftwerk
Off

Seit einem Jahr betreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf dem Flachdach des Standorts Mainz ein Steckersolargerät. In dieser Zeit konnten 750 Kilowattstunden grüner Strom erzeugt werden, der größtenteils direkt in den angrenzenden Büros verbraucht wurde. Die Einsparungen beim Stromeinkauf werden, bei unveränderten oder steigenden Strompreisen, bereits nach weniger als fünf Jahren die Ausgaben für das kleine Kraftwerk übersteigen. Auch für Privathaushalte ist die Anschaffung eines Steckersolargerätes eine lohnende Investition. Die Anlagenpreise sind in den letzten Monaten kontinuierlich gesunken, zusätzlich bieten einige Gemeinden einen Investitionszuschuss im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“.

Die aktualisierte Broschüre „Strom vom Balkon“ informiert über Technik, Wirtschaftlichkeit und die vereinfachten Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb eines Steckersolargeräts.

Ergänzend veranstaltet die Verbraucherzentrale gemeinsam mit der Stadt Germersheim am 19. November um 19 Uhr ein kostenloses Web-Seminar zum Thema Balkonkraftwerke. Interessierte können sich per Mail an nachhaltigkeit@germersheim.eu anmelden.

Auf ihrem youtube-Kanal hat die Verbraucherzentrale detaillierte Informationen von der Anschaffung über zu erledigende Formalien bis hin zum Anschluss und Betrieb einer Stecker-PV in Form einer kleinen Serie zusammengestellt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.