Heizung mit Zukunft

Pressemitteilung vom
Was steht im neuen Gesetz und welche Heizung passt zu meinem Haus - Zwei Web-Seminare der Verbraucherzentrale
Ein Haus wird mit einem Schal gewärmt
  • Vor wenigen Tagen wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundestag verabschiedet. Ende September wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
  • Öl- und Gasheizungen sollen zunehmend durch klimafreundlichere Anlagen ersetzt werden.
  • Ein Energieberater der Verbraucherzentrale erklärt die neuen Vorgaben ab 2024 in zwei Web-Seminaren mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten.
Off

Was ist beim Heizungstausch oder einer neuen Heizung langfristig die richtige Entscheidung? Das novellierte Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 in Neubauten eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gelten längere Übergangsfristen, die an eine kommunale Wärmeplanung geknüpft sind. Max Troung, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt in zwei Web-Seminaren welche Regelungen für Heizungen gelten, die ab Januar 2024 eingebaut werden. Der Experte erläutert die Handlungsoptionen und zeigt auf, welche Kostenfallen lauern. Dabei geht er vor allem auf Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand ein.

Im Web-Seminar „Heizung mit Zukunft – Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz“ am Donnerstag, den 28. September von 18 bis 19 Uhr erläutert Troung die neuen gesetzlichen Vorgaben ab Januar 2024 für neu eingebaute Heizungen.

Im Web-Seminar Welche Heizung passt zu meinem Haus“ am Dienstag, den 10. Oktober von 18 bis 19:30 Uhr erläutert Troung im Detail, welche Heiztechniken nach der neuen Regelung möglich sind. Und unter welchen Voraussetzungen eine Wärmepumpe als neue Heizung in Frage kommt. Außerdem zeigt er auf, wie ein langfristiges Konzept für das Gesamtgebäude entstehen kann.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite für eines oder beide Web-Seminare anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzu-gang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Brow-ser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.