Photovoltaikanlage nicht übereilt an der Haustür kaufen

Pressemitteilung vom
Gute Planung ist das A und O
In mitten einer Landschaft in verschiedenen Grüntönen ist ein Hausdach mit Schornstein zu sehen. Das Dach ist komplett mit Solarpanels einer Photovoltaikanlage bedeckt.
  • Derzeit bieten Werbekolonnen im Hunsrück und an der Mosel Photovoltaikanlagen an der Haustür an.
  • Die Verbraucherzentrale warnt vor einem spontanen Vertragsabschluss. Haustürgeschäfte können widerrufen werden.
  • Eine PV-Anlage sollte gut geplant sein. Es macht Sinn, mehrere Angebote einzuholen.
Off

Aktuell werben Firmen im Raum Hunsrück-Mosel an der Haustür für Photovoltaikanlagen. „Wer eine Solarstromanlage auf sein Dach bauen möchte, sollte nicht übereilt an der Haustür einen Vertrag unterschreiben“, so Fabian Fehrenbach, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer überrumpelt wurde oder den Vertragsabschluss zwischenzeitlich bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.“ Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Ob sich eine Photovoltaikanlage im individuellen Fall lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Die Investition kann rentabel sein, wenn möglichst viel des erzeugten Stroms selbst genutzt wird.  Der nicht verbrauchte Strom aus der eigenen PV-Anlage kann gegen eine gesetzlich festgelegte Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Die Verbraucherzentrale unterstützt Interessierte dabei, die Rentabilität zu ermitteln. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause bietet sie Erfassungsbögen anhand derer ermittelt werden kann, welche Erträge mit einer PV-Anlage zu erzielen und welche Einsparungen möglich sind. Die Ratsuchenden erhalten das Ergebnis schriftlich – per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post - übermittelt. Detailfragenkönnen sie anschließend in einer telefonischen Beratung mit den Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale klären. Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter 0800 60 75 600 möglich.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.