Strom- und Gas: Anbieterwechsel wird wieder interessant

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Energieversorger können Strom und Gas wieder günstiger einkaufen.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Preise zu vergleichen und einen Wechsel zu prüfen.
  • Informationen zum Anbieterwechsel bietet die Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar
Off

Derzeit fallen die Einkaufspreise für Strom und Gas für Versorger. Manche Versorger geben gesunkene Einkaufspreise bereits wieder an Privathaushalte weiter und bieten günstigere Verträge an. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, Preise zu vergleichen und sich nicht sofort auf das erst beste und billigste Angebot zu stürzen. Denn manche extrem günstigen Versorger haben zu Beginn der Energiepreiskrise ihre Kunden im Stich gelassen und die Belieferung eingestellt.

Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, empfiehlt, sich auch über die regionalen Angebote des Grundversorgers und der angrenzenden Versorgungsgebiete zu informieren und sich in Wechselportalen über Angebote auf dem Markt schlau zu machen.

 „Ein Wechsel kann sich für Privathaushalte wieder auszahlen“, so Fehrenbach. „Bei der Verbraucherzentrale erfahren Interessierte, welche Unternehmen sich in der jüngsten Vergangenheit seriös verhalten haben und welche nicht.“

Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden zudem regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Eine gute Gelegenheit, um seinem Versorger bei stark überhöhten Preisen Lebewohl zu sagen.

Was bei einem Anbieterwechsel zu beachten ist, erklärt Fabian Fehrenbach von der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dem Online-Vortrag „Versorgerwechsel und Sparmöglichkeiten in der Energiekrise – was man jetzt wissen muss“.

Das Web-Seminar findet am Mittwoch, 15. Februar 2023 von 17:30 bis 19 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf unserer Internetseite möglich.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mo-zilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.