Stromversorger verweigert Auszahlung von Guthaben - was tun?

Pressemitteilung vom
Immer wieder kommt es vor, dass Stromversorger Guthaben aus Rechnungen nicht auszahlen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was Betroffene tun können.
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Immer wieder kommt es vor, dass Stromversorger Guthaben aus Rechnungen nicht auszahlen.
  • Ein Guthaben kann entstehen, wenn zu hohe Abschläge gezahlt wurden oder der Kunden beim Energieverbrauch sparsam waren.
  • Oft entstehen Guthaben auch durch den „Neukundenbonus“ nach dem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Die Versorger zahlen den Bonus in der Regel nicht sofort aus, sondern verrechnen ihn in der Jahresrechnung.
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Was können Kundinnen und Kunden tun, wenn Anbieter mit fadenscheinigen Begründungen die Zahlung des Guthabens verweigern oder verzögern? Sie können das Gutachten entweder mit ihren laufenden Abschlägen verrechnen oder eine formlose Verbraucherbeschwerde beim Versorger einlegen. Auf diese Beschwerde muss das Unternehmen innerhalb von vier Wochen reagieren. Beratung und Unterstützung bieten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online.

Ausführliche Informationen zum Thema sind auch hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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