Ein Jahr nach der Flut

Pressemitteilung vom
Probleme bei der Schadensregulierung und unzureichender Versicherungsschutz
Ein Straßenschild steht fast komplett im Wasser.
  • Auch ein Jahr nach der Flut hakt es in etlichen Fällen mit der Schadensregulierung durch die Versicherer.
  • Unterschiedliche Gutachten, unzureichende Vertragsklauseln und Unterversicherung erschweren oder blockieren die Schadensregulierung.
  • Trotz Schäden in Höhe von ca. 12,5 Milliarden Euro ist die Zahl versicherter Gebäude seit der Flut nur geringfügig gestiegen. Fast 60 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz sind nicht gegen Elementarschäden versichert.
On

Drei große Problembereiche verhindern nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine zügige und vollständige Regulierung der in der Flutnacht entstandenen Schäden: Gutachter von Versicherungen und Betroffenen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, Versicherer verweigern die Erstattung wegen fehlerhafter Vertragsklauseln oder die Versicherung wurde nicht an bauliche Veränderungen angepasst.

Unterschiedliche Gutachten

Gutachter von Versicherungen und Versicherten kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, so die Rückmeldungen Betroffener bei der Verbraucherzentrale. „Im schlimmsten Fall führt dies zu langen Prozessen, die bis zum Bundesgerichtshof ausgetragen werden müssen“, so Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Der beste Weg wäre, wenn beide Seiten sich außergerichtlich auf einen gemeinsamen Obergutachter einigen und so eine Lösung finden würden.“ Hierbei sollten Versicherte sich auf jeden Fall von Fachanwälten beraten lassen, die mit der Materie vertraut sind.

Nicht eindeutige Vertragsklauseln

Immer wieder verweigern Versicherungen die Schadensregulierung mit der Begründung, die Elementarschadensklauseln in den vorhandenen Verträgen würden die Schäden der Ahrflut nicht abdecken. „Es kann nicht sein, dass Versicherte sich verantwortungsbewusst absichern und dann durch Wortklaubereien der Versicherer auf dem Schaden sitzen bleiben sollen“, so Follmann. Die Verbraucherzentrale fordert die Versicherungsgesellschaften auf, die Schäden bei Bestehen einer Elementarklausel unabhängig vom Wortlaut der Klauseln zu ersetzen.

Unterversicherung

Die Verbraucherzentrale erhielt etliche Anfragen von Betroffenen, bei denen Versicherungen die Entschädigungen wegen Unterversicherung gekürzt haben. Dies kann passieren, wenn im Lauf der Jahre beispielsweise das Dachgeschoss ausgebaut oder das Haus erweitert wurde, aber der Versicherungsvertrag nicht angepasst wurde. „Hier ist es Aufgabe der Versicherten, die Höhe des Versicherungsschutzes im Auge zu behalten und im Falle von Umbauten anzupassen“, so Follmann.

Versicherung gegen Elementarschäden immens wichtig

Nicht nachzuvollziehen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz trotz der Flutschäden in Milliardenhöhe auf gerade einmal 42 Prozent angestiegen ist. Die Verbraucherzentrale appelliert an alle Hausbesitzer:innen, ihren Versicherungsschutz gegen Elementarschäden zu prüfen und anzupassen. Falls noch keine Elementarschadensversicherung vorhanden ist, sollte unbedingt eine abgeschlossen werden. Allerdings sind die Beitragsunterschiede enorm und ein Vergleich ist dringend anzuraten. Wer einen Selbstbehalt vereinbart, kann die jährlichen Beiträge gering halten. Ein Beispiel: Bei einem Selbstbehalt von 500 Euro im Schadensfall kann die Wohngebäudeversicherung jährlich 1050 Euro kosten. Wer den Selbstbehalt auf 2000 Euro aufstockt, kann mit 600 Euro Versicherungsprämie jährlich rechnen. Aktuelle Testergebnisse mit zahlreichen Tarifen bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de (der Link verlässt die Seite der VZ).

Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale    

Ausführliche Informationen rund um das Thema Elementarschadensversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Eine unabhängige telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 868.

Eine ausführliche persönliche oder Video-Beratung zur Änderung bestehender oder zum Abschluss neuer Wohngebäudeversicherungen inklusive Elementarklauseln ist nach Terminvereinbarung möglich. Auch Ratsuchende, die vergeblich versucht haben, eine Versicherung zu bekommen, können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Eine Terminvereinbarung ist unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp oder telefonisch unter (06131) 28 48 0 vereinbaren. Die Kosten betragen 35 Euro.

Fragebögen für einen reinen Preis-Leistungs-Vergleich können Interessierte unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2022-06/220622_Wohngebaeude.pdf abrufen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.