Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Ein Mann sitzt auf seiner Couch und hat ein Handy am Ohr. Seine Wohnung steht voller Wasser.
Off

In den letzten Tagen haben zahlreiche Starkregenereignisse und Überschwemmungen gezeigt, wie wichtig ein um-fassender Versicherungsschutz für Hausbesitzer:innen ist. Wer sein Haus gegen Elementargefahren wie Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau versichert hat, kann im Schadensfall auf die Unterstützung seiner Wohngebäudeversicherung zählen.

Worauf es bei einer Elementarschadenversicherung ankommt und wie eine bestehende Wohngebäudeversicherung sinnvoll um den wichtigen Schutz ergänzt werden kann, klärt Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale in einem digitalen Vortrag. Die Onlineveranstaltung findet am 2. Oktober um 18 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Fragen können im Live-Chat gestellt werden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome verwenden. Weitere Informationen und der Link zum Web-Seminarraum werden nach der Anmeldung zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.