Geflüchtete aus der Ukraine häufig über bestehende Policen mitversichert

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät Konditionen bei Versicherern zu erfragen
Wir beraten Sie bei Ihrem Versicherungsschutz
  • Wer Geflüchtete aus der Ukraine im eigenen privaten Zuhause aufnimmt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.
  • Häufig werden bestehende Versicherungspolicen automatisch kostenlos für Geflüchtete erweitert.
  • Die Verbraucherzentrale rät, die entsprechenden Konditionen aktiv bei den Versicherungsgesellschaften zu erfragen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen.
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Wer Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zuhause aufnimmt, erhält von seiner Versicherung häufig kostenlos einen erweiterten Versicherungsschutz. „Einige Gesellschaften passen den Versicherungsschutz automatisch an“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Um sicher zu gehen, sollten Helfende jedoch unbedingt bei ihrer Versicherung nachfragen und sich den erweiterten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Policen genauer unter die Lupe zu nehmen:

  • Bei der Privathaftpflichtversicherung kann der vereinbarte Versicherungsumfang auf die aufgenommenen Geflüchteten ausgedehnt werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Menschen an den kooperierenden Versicherer.
  • Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung können mitgebrachte Haustiere mitversichert werden.
  • Viele Rechtsschutzversicherer unterstützen ukrainische Bürger:innen sowie Helfende mit einer kostenlosen Erstberatung.
  • Über die Hausrat- und Glasversicherung können typische Alltags- und Hausratgegenstände der Geflüchteten als fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
  • Die Wohngebäudeversicherung kann häufig entsprechend erweitert werden, wenn Geflüchtete in die eigene Wohnung aufgenommen werden.
    Bei leerstehenden und/oder bisher nicht versicherten Objekten, die zur Unterbringung von Geflüchteten umgewidmet werden, schätzt die Versicherung jedoch das Brandschutzrisiko individuell ein. Dies kann zu einer Beitragserhöhung führen. Die genaue Höhe sollte man vor der Unterbringung abklären und bei der Kommune nachfragen, ob diese übernommen werden.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine übernehmen laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte (der Link verlässt die Seite der VZ).

Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz für Geflüchtete beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122.
Weitere Informationen für Geflüchtete und Helfer unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/fluechtlingshilfe

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

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