- Seit 20 Jahren berät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in rechtlichen Fragen rund um die Pflege und das Wohnen im Alter.
- Rund 40.000 Anfragen hat das Team seither bearbeitet, davon alleine etwa 25.000 in den letzten zehn Jahren.
- Mit diesem Beratungsangebot war die Verbraucherzentrale bundesweit Vorreiter. Mittlerweile haben auch Sachsen-Anhalt und Berlin das Vorzeigeprojekt in ihren Bundesländern nach rheinland-pfälzischem Muster umgesetzt.
Auf zwanzig Jahre erfolgreiche Arbeit kann die Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in diesem Jahr zurückblicken. Nachfrageschwerpunkte sind die Einstufung in einen Pflegegrad, Leistungen der Pflegeversicherung, Probleme mit ambulanten Pflegediensten, intransparente Entgelterhöhungen von Pflegeheimen, ausländische Haushaltshilfen sowie Leistungen der Sozialhilfe für Pflegebedürftige. Rund 40.000 Anfragen haben die Mitarbeiterinnen seit 2003 bearbeitet, davon mehr als 25.000 allein in den letzten zehn Jahren.
„Die Zahl der älteren und damit auch der pflegebedürftigen Menschen wird in den nächsten Jahren weiter erheblich zunehmen. Damit wird auch die Nachfrage nach rechtlicher Beratung rund um das Thema Pflege weiter steigen“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Auch gesetzliche Neuregelungen werfen immer wieder neue Fragen auf, weil sie nicht immer leicht verständlich sind. Unsere Expertinnen informieren, beraten und unterstützen im konkreten Einzelfall.“
Sozialminister Alexander Schweitzer nannte das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale „einen unverzichtbaren Bestandteil der rheinland-pfälzischen Beratungsstruktur“.
"Rheinland-Pfalz ist es gelungen, eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Pflegebedarfen und ihre Angehörigen zu schaffen, wo sie Informationen und Beratung zu rechtlichen Fragen der Pflege und zum Vertragsrecht in Senioreneinrichtungen sowie Einrichtungen der Pflege erhalten. Dieses Angebot hilft den Betroffenen, ihre Anliegen besser zu vertreten und sich unabhängige rechtliche Expertise einzuholen“, so Sozialminister Alexander Schweitzer.
„Pflegebedürftige können meist nicht als gleichberechtigte Marktpartner agieren. Sie benötigen auch in Zukunft eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle, die ihnen hilft, ihre Rechte durchzusetzen und die Transparenz schafft“, so Sabine Strüder, Fachbereichsleiterin Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In dieser Situation leistet das landesweite Beratungsangebot einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Kundenkompetenz in der Pflege und zum Verbraucherschutz. Darüber hinaus gibt die Verbraucherzentrale regelmäßig Impulse für gesetzliche Änderungen an die Bundes- und Landespolitik, um den Verbraucherschutz auch in der Pflege zu stärken.“
Mit ihrem Beratungsangebot zu pflegerechtlichen Fragen war die Verbraucherzentrale über viele Jahre bundesweit Vorreiter. Inzwischen haben die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Berlin das Vorzeigeprojekt auch in ihren Bundesländern nach rheinland-pfälzischem Muster umgesetzt.
Beratungsinhalte
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer:innen erhalten rechtlichen Rat und Unterstützung bei Problemen mit ambulanten
Telefonnummer und Sprechzeiten
Die Rechts-Beratung zu Pflege und Wohnen im Alter ist montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 810 oder unter pflege@vz-rlp.de zu erreichen.
Informationen zum Beratungsangebot sind auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.
Hintergrund
Entstanden ist die Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter aus einem Pilotprojekt des Programms „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde. Von 2000 bis 2002 wurde das Projekt zunächst regional begrenzt in Mainz durchgeführt. Landesweit ausgedehnt wurde es im Jahr 2003 im Rahmen der Initiative „Menschen pflegen“.
Seit 2010 ist das Beratungsangebot auch im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) gesetzlich verankert. Dabei kooperieren die Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale eng mit den 135 Pflegestützpunkten und auch mit dem Referat Beratung und Prüfung nach dem LWTG beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der früheren Heimaufsicht.
Heute arbeiten für das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege vier Juristinnen (2,6 Personalstellen) und eine Sachbearbeiterin (0,6 Stelle).
Zum 20-jährigen Jubiläum erhält das bisherige „Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen“ einen neuen Namen und heißt jetzt „Rechtsberatung zu Pflege und Wohnen im Alter“.
Finanziert wird das Beratungsangebot durch das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
VZ-RLP