Der Weg zum Pflegegrad

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale am 5. Oktober
Auflistung der einzelnen Pflegegrade mit Erläuterungen
  • Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zum Verfahren viele Fragen.
  • In einem Web-Seminar informiert die Verbraucherzentrale über alles Wissenswerte.
Off

Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Wer dann Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen. Sowohl die Begutachtung selbst als auch die Bewertung des Pflegegrades anhand von Punkten sind für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit vielen Fragen verbunden.

Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Gisela Rohmann, erläutert in einem Web-Seminar den Weg zum Pflegegrad - vom Antrag, über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“ findet am Donnerstag, den 05. Oktober um 17.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für das Seminar anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Informationen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.