Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Online-Vorträge im Februar und März zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
  • Viele Menschen wollen mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht selbst über medizinische Behandlungen bestimmen oder festlegen, wer sie im Krankheitsfall vertritt.
  • Die Unsicherheit ist groß, worauf beim Erstellen dieser Dokumente zu achten ist.
  • Die Verbraucherzentrale bietet im Februar und März mehrere Web-Seminare zu diesem Thema an.
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Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings sind sie unsicher, worauf sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung achten müssen oder scheuen den Aufwand. Im Februar und März bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz deshalb wieder die Möglichkeit, sich in mehreren Online-Vorträgen einen ersten Überblick über die Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung zu verschaffen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. In einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann niedergeschrieben werden, wer als entscheidungsfähige Person festgelegt werden und die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll. Die Referentin der Verbraucherzentrale zeigt, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Dieses Online-Seminar dauert 60 Minuten und findet an folgenden Terminen statt:

Montag, 7. Februar, 12 Uhr
Montag, 14. März, 12 Uhr

Patientenverfügung

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen und dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu Untersuchungen und Behandlungen zu äußern. Für solche Fälle sollte jede und jeder mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Dort lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung ist sowohl für zukünftige behandelnde Ärzte, als auch für Bevollmächtigte und Betreuer gedacht. Sie wird nur herangezogen, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Das Online-Seminar Patientenverfügung dauert 30 Minuten und findet an folgenden Terminen statt:

Montag, 21. Februar, 12 Uhr
Mittwoch, 16. März, 12:30 Uhr

Fragen können über einen Chat gestellt werden. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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