Kostenfallen und Betrug bei der Reisebuchung erkennen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und LKA informieren in einem Web-Seminar
Eine Person sitzt an einem Laptop auf dem ein Flugzeug zu sehen ist.
Internetseite eines Reisebuchungsportals
  • Am 22. Mai um 16:00 Uhr geht es um das Thema "Kostenfalle Reise: Erkennen und vorbeugen".
  • Die Verbraucherzentrale und das LKA informieren darüber, was es bei Planung, Buchung, Bezahlung und Stornierung von Reisen im Internet zu beachten gibt.
Off

Bei der Reiseplanung und Buchung läuft nicht immer alles nach Plan. Besonders in Online-Reiseportalen gilt es, ganz genau hinzuschauen, denn immer wieder fallen Menschen bei der Reisebuchung auf betrügerische Abzockmaschen rein.  Zwar bieten seriöse Reiseportale auch die Möglichkeit, Urlaubsangebote zu vergleichen, doch schwankende Preise, Fake-Bewertungen oder Extra-Pauschalen sind dabei oft ein Hindernis. Worauf sollten Verbraucher:innen achten? In einem Web-Seminar informieren Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale und Lisa Bender vom LKA darüber, welche Fallen es gibt und wie man sich schützen kann.

Das Web-Seminar „Kostenfalle Reise: Erkennen und vorbeugen“ findet am Mittwoch, 22. Mai, um 16:00 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Fragen werden im Live-Chat beantwortet.

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen zur Sicherheit im Netz bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt zusätzlich auf ihren Internetseiten unter

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sicher-im-internet

https://www.polizei-beratung.de

https://mdi.rlp.de/themen/verfassungsschutz/cybersicherheit

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.