Achtung Abzocke:

Pressemitteilung vom
Für Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister
Screenshots verschiedener Webseiten.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erreichen immer mehr Beschwerden zu überteuerten Online-Dienstleistungen.
  • Dubiose Unternehmen verlangen auf ihren Seiten Geld für Dienstleistungen, die bei der offiziellen Adresse kostenfrei sind.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man diese zweifelhaften Anbieter im Netz erkennt.
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Viele Dokumente wie das Führungszeugnis, Nachsendeauftrag oder eine SCHUFA-Bonitätsauskunft kann man online beantragen. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häuften sich derzeit Anfragen und Beschwerden zu fragwürdigen Angeboten.

Überteuerte und unbrauchbare Dienstleistungen

Die Internetseiten heißen „mein-Sozialversicherungsausweis.de“, „Fahrkartenerstattung.de“, „selbstauskunft.de“, „nachsendeauftrag-direkt.com“ oder auch „fuehrungszeugnis-beantragen.de“. Mit diesen Angeboten machen dubiose Anbieter groß Kasse. „Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Andere stellen anstatt des gewünschten Dokuments lediglich Informationen zur Beantragung aus.“

Nachsendeauftrag-direkt.com: Viel teurer als bei der Deutschen Post

„Achtung Abzocke!“ schrieb ein Betroffener zum Angebot von nachsendeauftrag-direkt.com. Über das Smartphone wollte er einen Nachsendeauftrag beantragen und bekam auf der Seite den Eindruck, bei der Deutschen Post gelandet zu sein. Am Ende kam die böse Überraschung: Er musste 109,90 Euro zahlen, obwohl die gleiche Dienstleistung bei der Deutschen Post nur 37,90 Euro gekostet hätte. Das Perfide an diesen Maschen: Bei Bestellungen auf den dubiosen Seiten muss man in der Regel vorzeitig auf sein Widerrufsrecht verzichten. So erging es auch einem Verbraucher, der sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte: Ein Widerruf wurde ihm verwehrt und er musste den Betrag letztendlich zahlen.

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man zweifelhafte Online-Anbieter erkennt und richtig handelt

  • Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
  • Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird.
  • Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man widersprechen, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat. Möglicherweise wurde gegen die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung verstoßen, die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft erfolgt oder das Widerrufsrecht wurde zu Unrecht verweigert.
  • Ist die Bestellung durch Screenshots, E-Mails oder andere Nachweise dokumentiert, kann die Verbraucherzentrale den Fall in einer Rechtsberatung überprüfen.

 

VZ-RLP

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