Probleme mit dem Fitnessstudio Fitnessking? Wie Sie sich wehren können

Pressemitteilung vom
Unangekündigte „coronabedingte Änderung“ ist unzulässig
Ein Mann trainiert im Fitnessstudio auf einem Laufband
  • Die Fitnessstudio-Kette FitnessKing erhebt im Januar 2021 einen Zusatzbeitrag von sieben Euro.
  • Kundinnen und Kunden müssen diesen unangekündigten Beitrag nicht stillschweigend akzeptieren.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie sich Betroffene wehren können.
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Über einen unangekündigten Zusatzbeitrag von sieben Euro im Januar 2021 beschweren sich aktuell Mitglieder der Fitnessstudio-Kette FitnessKing bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Eine Kundin stellte bei Durchsicht ihrer Kontoauszüge fest, dass das Fitnessstudio zusätzlich zur vereinbarten Mitgliedschaft weitere sieben Euro abgebucht hatte. Eine vorherige Ankündigung oder Information darüber hatte sie nicht erhalten. Auf Nachfrage beim Studio wurde die Preiserhöhung mit einer „einmaligen Gutscheinpauschale“ begründet. Diese beinhalte Leistungen, die angeblich um „ein Vielfaches wertiger seien“. Für den ersten Monat nach dem Lockdown bekämen die Mitglieder ein automatisches Upgrade in den VIP-King-Status und einen Gutschein, mit dem ein Familienmitglied, ein Freund oder Bekannter elf Tage gratis und unverbindlich trainieren könne. Das Studio beruft sich auf eine Meldung auf seiner Website von vor Weihnachten.

Weder im Mitgliedsvertrag noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FitnessKing GmbH ist eine Preisanpassungsklausel zu finden. „Die einseitige untergeschobene Preiserhöhung ist damit unzulässig und muss von den Mitgliedern nicht stillschweigend hingenommen werden“, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale. „Ein Hinweis auf der Internetseite des Studios genügt den Anforderungen nicht.“ Wenn das Fitnessstudio seinen Kunden ein solches Angebot unterbreiten möchte, muss es ihnen auch Gelegenheit geben, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Dies ist bei der Preiserhöhung im Januar 2021 nicht passiert. Vielmehr erfuhren die Betroffenen erst auf Nachfrage die Hintergründe für die Preiserhöhung.

Betroffene können widersprechen

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, der zusätzlichen Abbuchung von sieben Euro zu widersprechen und die Rückerstattung des Betrages zu verlangen. „Sollte das Studio dies verweigern, können Betroffene die Abbuchung für Januar 2021 innerhalb von acht Wochen durch ihre Bank zurückbuchen lassen und den regulären Monatsbeitrag überweisen“, informiert Kaiser. Sie können auch das eigene Konto für Abbuchungen des Unternehmens sperren lassen. Wichtig ist: Der Vertrag mit FitnessKing besteht zu den üblichen Konditionen weiter. Die folgenden Monatsbeiträge müssten dann – am besten per Dauerauftrag – an FitnessKing überwiesen werden.

Beim Corona-Vertrags-Check der Verbraucherzentralen werden rund um die Uhr rechtliche Fragen zum eigenen Fall beantwortet. Das Angebot umfasst unter anderem Informationen zu gestrichenen Fitness-Angeboten und Hilfestellungen zu den eigenen Rechten.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

Informationen rund um Verträge mit Fitnessstudios bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

VZ RLP

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