Verbraucher wirksam vor Kostenfallen schützen

Pressemitteilung vom
Im Alltag lauern viele Kostenfallen. Die Verbraucherschützer fordern von der Politik konkrete Schritte, um Verbraucher besser zu schützen.

•    Am 15. März ist Weltverbrauchertag.
•    Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen kämpfen gegen Kostenfallen und Abzocke im Konsumalltag.
•    In vielen Verbraucherzentralen finden Aktionen und Informationstage statt.

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Untergeschobene Verträge, überzogene Inkassoforderungen, Fluglinien, die trotz Verspätung nicht zahlen wollen: Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Alltag mit vielen Kostenfallen und Abzocke zu kämpfen. Darauf weisen der Verbraucherzentrale Bundesverbrand (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Länder zum Weltverbrauchertag am 15. März 2020 hin. Bisweilen sind die Ärgernisse für sich betrachtet relativ klein. In Summe verursachen sie jedoch Milliardenschäden und untergraben damit das Vertrauen der Verbraucher in die soziale Marktwirtschaft. Die Verbraucherschützer fordern von der Politik konkrete Schritte, um Verbraucher besser zu schützen.
 
„Durch Kostenfallen und hemmungslose Abzocke entstehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern jedes Jahr große Schäden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern es untergräbt auch das Vertrauen der Menschen in unsere soziale Marktwirtschaft, wenn sie von unseriösen Unternehmen allzu leicht mit Kostenfallen abgezockt werden können. Die Politik könnte einige Kostenfallen leicht aus dem Weg räumen. Nötig wären zum Beispiel ein Kostendeckel für Inkassoschreiben, kürzere Laufzeiten bei Handy-, Strom- und Fitnessverträgen sowie die Pflicht für Unternehmen, sich am Telefon geschlossene Verträge schriftlich vom Verbraucher bestätigen zu lassen“, sagt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
 
Bundesregierung müsste mehr gegen Kostenfallen tun
Mit dem geplanten Gesetz für faire Verbraucherverträge und der Reform des Inkassorechts will die Bundesregierung ein paar Baustellen angehen. Allerdings müsste Schwarz-Rot hier mutiger agieren.  Die geplante Deckelung von Inkassogebühren ist unzureichend und die noch viel wichtigere nötige zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche fehlt komplett. Diese Behörde wird dringend gebraucht, um gegen die nicht geringe Zahl unseriöser Inkassounternehmen vorzugehen. Kürzere Laufzeiten und Vertragsverlängerungen, insbesondere bei Strom-, Handy- und Fitnessverträgen bieten Verbrauchern mehr Flexibilität und ermöglichen einen stärkeren Wettbewerb auf den Märkten. Einwände insbesondere aus der Telekommunikationsbranche, dass dies für Verbraucher zu höheren Preisen führe, erscheinen wenig überzeugend, insbesondere, wenn man einen vergleichenden Blick in andere EU-Länder wirft.  Die Bestätigungspflicht für Verträge am Telefon wiederum ist lediglich für Energieverträge vorgesehen, müsste aber für alle telefonisch geschlossenen Verträge gelten. Denn Verbraucher haben naturgemäß Schwierigkeiten, das am Telefon Besprochene nachzuweisen und sind so besonders gefährdet für betrügerische Machenschaften.
 
Verbraucherschutzministerin Spiegel: Für faire Verbraucherverträge
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht nur wirksam davor geschützt werden, dass ihnen langfristige Verträge untergejubelt werden - sie müssen sich auch leichter wieder davon lösen können. Hier ist die Bundesregierung gefordert“, erklärt die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel. „Bereits vor einem Jahr wurde die Idee vorgestellt, die Laufzeit von Verbraucherverträgen zu verkürzen und eine Verlängerung nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate zuzulassen. Das ist fair und einfach umzusetzen. Das Kabinett muss jetzt das Maßnahmenpapier beschließen und das Parlament endlich darüber beraten.“

Nachholbedarf sieht die Verbraucherschutzministerin auch beim Kündigen von Verträgen. Dies sollte für Verbraucherinnen und Verbraucher im Prinzip genauso einfach sein, wie Verträge zu schließen. „Dafür brauchen wir die sogenannte Button-Lösung, die es für den Vertragsschluss bereits gibt, auch für die Kündigung. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.“

Aktionen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Weltverbrauchertag
Die Verbraucherzentralen der Länder haben in dieser Woche zahlreiche Aktionen geplant, um Verbraucherinnen und Verbraucher über Kostenfallen aufzuklären. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet in Kooperation mit dem Landeskriminalamt und den Digitalbotschaftern Web-Seminare zu Kostenfallen durch Fake-Shops, am Telefon untergeschobene Verträge  und Abofallen durch Drittanbieter an. Außerdem bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Vorträge und offene Sprechstunden an.
Weitere Informationen zu den geplanten Web-Seminaren und  Aktivitäten finden Interessierte hier 

Weitere Informationsangebote wie der Inkasso-Check, mit dem Verbraucher kostenfrei online prüfen können, ob ein Inkassoschreiben gerechtfertigt und in der Höhe angemessen ist, finden sich hier .


Hintergrund
 
Der Weltverbrauchertag wird jedes Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte: Ver-braucher sollen vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt werden und aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen können.
 

VZ-RLP

 

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