Fördermittel für Barrierefreies Bauen und Wohnen

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Finanzielle Fördermittel nutzen: Ein Darlehen oder Kredit. Einen Überblick finden Sie hier
Modellhaus und Geld auf einem Tisch.
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Ob Sie einfach nur an die Zukunft denken und frühzeitig Ihr eigenes Zuhause barrierefrei umbauen wollen oder wegen einer Beeinträchtigung Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei anpassen müssen – für beide Vorhaben kann es Fördermittel geben.

Wichtig für jede Förderung: Unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahme (oder Kauf) den Förderantrag stellen und die Genehmigung abwarten!

Einen Überblick möglicher Fördermaßnahmen finden Sie hier:

Pflegekasse - bundesweit

Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, können Sie bei der Pflegekaasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen (Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Wenden Sie sich hierzu an Ihre Pflegekasse.

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) - bundesweit

Der Investitionszuschuss (455-B) der KfW kann nicht mehr beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).
 
Die KfW bietet eine Förderung über ein zinsgünstiges Darlehen (159) an. Nähere Informationen zum zinsgünstigen Darlehen finden Sie hier (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

ISB (Investitions- und Strukturbank) - nur für Rheinland-Pfalz

Auch bei der ISB können Sie ein zinsgünstiges Darlehen (mit Tilgungszuschuss) beantragen. Dieses ist einkommensabhängig. Genauere Informationen dazu sowie Ansprechpartner finden Sie hier:
 
Neubau, Ersterwerb und Ankauf einer Immobilie  (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Bestandsimmobilie-Modernisierung (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Modernisierung vermieteten Wohnraums (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Errichtung und Ersterwerb von Mietwohnungen (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Neu- und Umbau, Umwandlung von Gemeinschaftswohnungen nach dem LWTG (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Darlehen Wohneigentum Universell (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) für Wohneigentümer:innen oder künftige Wohneigentümer:innen von Wohnraum in Rheinland-Pfalz, die die Einkommens- oder die Wohnflächenobergrenze in der sozialen Wohnraumförderung überschreiten.

 

Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz: Barrierefreies Wohnen (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

 

Aktion Mensch

Darüber hinaus gibt es für bestimmte Projekte auch Förderprogramme der „Aktion Mensch“. Eine Übersicht zu den Möglichkeiten finden Sie hier:

Aktion Mensch Förderprogramme Lebensbereich barrierefrei (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale)

Aktion Mensch Förderprogramme Lebensbereich wohnen (der Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale)

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.