In Zukunft barrierefrei – Unsere Beratungsorte

Stand:
Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät Sie in verschiedenen Beratungsstellen rund um barrierefreies Planen, Bauen und Modernisieren von Häusern und Wohnräumen.
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Eine vorherige Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist notwendig. Sie erreichen uns bei Fragen oder zur Terminvereinbarung unter Telefon: (06131) 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per Email: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Wir sind auch per Telefon oder E-Mail für Sie da und kümmern uns um Ihre individuellen Anliegen.

Unsere Beratungsorte:

Karte von Rheinland-Pfalz mit allen Beratungsorten der Landesberatungsstelle

Bad Kreuznach

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Daun

Ingelheim

Kaiserslautern

Koblenz

Ludwigshafen

Mainz

Neuwied

Pirmasens

Saarburg

Speyer

Trier

Wittlich

Wörrstadt

Zusätzlich bieten wir auch Vor-Ort Beratungen an.

Terminvereinbarung unter Telefon: (06131) 24 84 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per Email: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Logo Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungLogo Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und WohnenLogo Architektenkammer RLP

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.