Projekt: Digitale Verbraucherinformation für alle

Stand:
Ein Projekt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Frau sitzt lächelnd am Laptop und schreibt etwas auf.
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Das Projekt "Digitale Verbraucherinformation für alle" entwickelt seit fast sechs Jahren neue Formate, um Verbraucher:innen orts- und zeitunabhängig zu informieren. 
Web-Seminare, "Lunch & Learn"-Sessions und das digitale Kaffeekränzchen (diKa) bieten praxisnahe Informationen. Der direkte Austausch mit Expert:innen sorgt für hohe Teilnehmerzahlen und positives Feedback. Mit eigenen Videos und Erklärfilmen erreichen wir Verbraucher:innen auf Social Media und anderen digitalen Plattformen.
Durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie dem Landeskriminalamt und der Landesmedienanstalt konnten wir unser Themenangebot und unsere Formate erweitern.

Ausschnitt aus einem Video in Gebärdensprache

Barrierefreie Kommunikation: Durch Texte in Leichter Sprache, Videos in Deutscher Gebärdensprache und auch die Nutzung KI-gestützter Übersetzungstools seit 2024 haben viele Menschen Zugang zu wichtigen Verbraucherthemen.

Die Digitale Verbraucherinformation: Wichtiger Baustein der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Mischung aus bewährten Formaten, innovativen Medien und einer konsequent barrierefreien Umsetzung sorgt dafür, dass Verbraucher:innen bestmöglich informiert und unterstützt werden.

Aktuelle Web-Seminare finden sich hier.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.