Projekt: Expertentelefon zum Verbraucherinsolvenzverfahren

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Erste Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fragen zu dem Verfahren Privatinsolvenz und rund um das Thema Schulden und Überschuldung
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Verbraucher:innen haben in Deutschland die Möglichkeit, ein Privatinsolvenzverfahren durchzuführen. Dadurch kann man sich in der Regel innerhalb von drei Jahren von seinen Schulden befreien und bekommt so die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Allerdings handelt es sich hierbei um ein komplexes, mehrstufiges Verfahren, bei dem auch bestimmte, rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Ohne professionelle Hilfe und Beratung seitens der anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist dies kaum möglich. Um Betroffene hier bereits vorab möglichst niedrigschwellig und unkompliziert zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz regelmäßig eine kostenlose, telefonische Beratung an. Dieses „Expertentelefon zur Verbraucherinsolvenz“ ist eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fragen zu dem Verfahren, aber auch insgesamt rund um das Thema Schulden und Überschuldung. Möglich ist dieses Projekt durch eine finanzielle Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, die im Jahr 2000 begonnen hat und seitdem immer jeweils um ein weiteres Jahr verlängert worden ist.

Weitere Informationen zu dem Projekt gibt es hier.

 

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

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Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
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Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.