Projekt: Expertentelefon zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Stand:
Erste Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fragen zu dem Verfahren Privatinsolvenz und rund um das Thema Schulden und Überschuldung
Off

Verbraucher:innen haben in Deutschland die Möglichkeit, ein Privatinsolvenzverfahren durchzuführen. Dadurch kann man sich in der Regel innerhalb von drei Jahren von seinen Schulden befreien und bekommt so die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Allerdings handelt es sich hierbei um ein komplexes, mehrstufiges Verfahren, bei dem auch bestimmte, rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Ohne professionelle Hilfe und Beratung seitens der anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist dies kaum möglich. Um Betroffene hier bereits vorab möglichst niedrigschwellig und unkompliziert zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz regelmäßig eine kostenlose, telefonische Beratung an. Dieses „Expertentelefon zur Verbraucherinsolvenz“ ist eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende mit Fragen zu dem Verfahren, aber auch insgesamt rund um das Thema Schulden und Überschuldung. Möglich ist dieses Projekt durch eine finanzielle Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz, die im Jahr 2000 begonnen hat und seitdem immer jeweils um ein weiteres Jahr verlängert worden ist.

Weitere Informationen zu dem Projekt gibt es hier.

 

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.