Rechtliche Ansprüche der Kreditnehmer

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Informationen zu Widerruf, vorzeitiger Ablösung, mangelhaften Produkten
Kreditnehmer zählt Euro-Scheine. Quelle: idprpd - fotolia.com
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Ist ein Widerruf vom Kreditvertrag möglich?

Ein Verbraucherkreditvertrag kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Auch bei einer echten "Null-Prozent-Finanzierung" gibt es seit dem 21.03.2016 nun ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.

Im Falle des Widerrufs sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge ein verbundenes Geschäft darstellen. Dies ist bei "Null-Prozent-Finanzierungen" regelmäßig der Fall.

Welche Rechte habe ich bei mangelhaften Produkten?

Weist der finanzierte Kaufgegenstand während der Laufzeit der Ratenzahlung Mängel oder Defekte auf oder bestand der Fehler bereits zu Anfang, müssen dennoch zunächst die Raten weiter gezahlt werden. Denn Kauf- und Kreditvertrag sind separate Verträge. Im Hinblick auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, etwa Nachbesserung oder Nacherfüllung, müssen Sie sich grundsätzlich mit dem Händler auseinandersetzen. Bei Finanzierungsgeschäften gibt es allerdings eine Besonderheit:

Können Sie aus dem Kaufvertrag Nacherfüllung verlangen und schlägt diese fehl, können Sie deswegen die Rückzahlung des Darlehens bis zu der Höhe verweigern, in der eine Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt ist. Über eine Zahlungsverweigerung wegen Minderung sollten Sie das Kreditinstitut unbedingt informieren. Das gilt sowohl bei "Null-Prozent-Finanzierungen" mit einem Kreditbetrag von mindestens 200 Euro als auch bei entgeltlichen Verbraucherdarlehen, die mit dem Kaufvertrag zu einem Geschäft verbunden sind.

Kann der Kredit vorzeitig abgelöst werden?

Verbindlichkeiten aus einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag können jederzeit ganz oder teilweise durch Zahlung vorzeitig erfüllt werden, auch ohne das ein Kündigungsrecht für das Darlehen besteht oder ein bestehendes Kündigungsrecht ausgeübt wird. In diesem Fall reduzieren sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und weiteren Kreditkosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags. Das heißt, dass z.B. Zinsen für den vorzeitig getilgten Kreditteil nur bis zum Erfüllungstag gezahlt werden müssen und nicht etwa die Gesamtsumme der Zinsen, die bis zum ursprünglich vereinbarten Laufzeitende des Vertrages angefallen wären.

Sollte der Kredit mit weiteren – von der Laufzeit abhängigen – Kosten verbunden sein, reduzieren sich diese ebenfalls anteilig. Bei vorzeitigen Rückzahlungen ab dem 15.06.2021 gilt dies aufgrund einer Gesetzesänderung ebenfalls für Kosten, die bei Kreditgewährung unabhängig von der Laufzeit des Kredites angefallen sind.

Ein Beispiel für laufzeitunabhängige Einmalkosten sind Gebühren für eine Kreditvermittlung. Nach dem jetzigen Stand des Gesetzes und der zugrunde liegenden Rechtsprechung ist jedoch zu befürchten, dass diese Kosten nicht von der neuen Regelung zur anteiligen Erstattung der laufzeitunabhängigen Kosten umfasst sind. Da bei Allgemein-Verbraucherdarlehen regelmäßig keine weiteren laufzeitunabhängigen Kosten berechnet werden, dürfte sich die Neuregelung eher auf bestimmte Immobilien-Verbraucherdarlehen auswirken.

Eine weitere Ausnahme sieht der Gesetzgeber für die Berechnung der Restschuld nach Kündigung durch das Kreditinstitut: In diesem Fall werden grundsätzlich nur laufzeitabhängige Kosten reduziert.

Fallen für die vorzeitige Ablösung oder Sondertilgung Kosten für den Kreditnehmer an?

Wird ein Allgemein-Verbraucherdarlehen, für das ein fester Sollzins vereinbart ist, vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann der Kreditgeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass  Verbraucher:innen hierüber ordnungsgemäß belehrt und ein entsprechender Prozentsatz bei Vertragsschluss vereinbart wurden.

Beim Allgemein-Verbraucherdarlehensvertag gilt: Die Vorfälligkeitsentschädigung darf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht überschreiten. Liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung nur noch bis zu 1 Jahr, darf nicht mehr als 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrages als Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden. In keinem Fall darf die Vorfälligkeitsentschädigung aber den Betrag überschreiten, der im Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung an Sollzinsen zu zahlen gewesen wäre.

Damit ist auch sichergestellt, dass bei vorzeitiger Ablösung einer echten Null-Prozent-Finanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein variabler Zinssatz vereinbart ist, der Kredit aus einer Kreditversicherung vorzeitig getilgt wird oder der Kreditgeber im Vertrag unzureichende Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hat.

Die Berechnung von Ablöse- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren ist aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig.

Besteht für Sie ein Kündigungsrecht und üben Sie dieses aus, entfällt der Anspruch des Darlehensgebers auf Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings muss dann der geschuldete Betrag binnen einer Frist von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt werden. Geschieht das nicht,  gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Der Vertrag läuft also weiter.

Was geschieht, wenn Raten nicht planmäßig gezahlt werden?

Bei einem Vertrag für einen kostenlosen Kredit, der vor dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde, kann die Bank bei drohender Verschlechterung der Vermögenslage der Kreditnehmer:innen, durch welche die Rückzahlung des Kredites gefährdet werden kann, fristlos kündigen. Bei Ratenverzug bzw. nach Kündigung des Kredites kann der Kreditgeber auch bei einer bis dahin zinslosen Finanzierung Verzugszinsen und ggf. weitere anfallende Verzugskosten berechnen.

Für Verträge, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt für die Kündigung wegen Ratenverzuges: Die Bank kann wegen Ratenrückständen nur kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Gleichzeitig muss der Rückstand dabei aber einen prozentualen Mindestbetrag erreichen, abhängig von der Vertragslaufzeit.

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