Das Wichtigste in Kürze:
- Nach einem Werbegespräch am Telefon sollen günstige Probepackungen kommen – nach der ersten Lieferung läuft aber ein teures Abo weiter: Mit dieser Masche ist die Bonafair AG aus der Schweiz aufgefallen.
- Unter dem Logo "Hirschberger NaturRat" vertreibt Bonafair verschiedenste Mittel gegen Gelenkschmerzen, Einschränkungen in der Gedächtnisleistung, für bessere Sehkraft oder ein gesundes Herz.
- Wer nach einem Telefonat ein ungewolltes Päckchen bekommt, sollte dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen und hilfsweise einen Widerruf erklären.
- Bonafair wurde im Januar 2022 vom Landgericht Offenburg verurteilt, die unrechtmäßigen Geschäftshandlungen zu unterlassen. Obwohl ihr im Falle eines Verstoßes Ordnungsgeld droht. macht die Firma mit ihrer Abzocke weiter. Ähnliche Anrufe und Lieferungen kommen jetzt auch von der "Mönchshofer AG". Auch diese wurde inzwischen abgemahnt.
- Aktuell versucht die "GMI-Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH" unbezahlte Forderungen der Bonafair AG einzutreiben, Lassen Sie sich nicht verunsichern oder unter Druck setzen. Melden Sie sich bei uns!
Der Gesundheit etwas Gutes tun, wer will das nicht? Eine Geschäftsidee, die dabei offensichtlich nach wie vor gut läuft, ist trotz vieler warnender Hinweise die alte Masche mit den Probelieferungen. Unter dem Logo "Hirschberger NaturRat" bietet die Bonafair AG aus der Schweiz mit einem deutschen Vertrieb aus Lichtenstein bundesweit Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise gegen Gelenkschmerzen und Einschränkungen in der Gedächtnisleistung an.
Am Telefon erhalten meist ältere Personen ein Angebot für die Kapseln mit Probepackungen zum günstigen Kennlern-Preis. Die Anrufenden erwecken häufig den Eindruck, als Apotheke anzurufen. Tatsächlich werden Verbraucher:innen mit dem angeblichen Preisvorteil gegenüber dem Apothekenbezug und einem vermeintlich günstigen Monatsvorrat in eine Abofalle gelockt.
Was den meist älteren Betroffenen im Laufe des Telefonats nicht klar wird: Mit Zusendung der Probepackungen kommt aus Sicht des Unternehmens ein Abonnement zustande, sofern man diesem nicht widerspricht. Im Päckchen enthalten ist dann meist nur eine kostenlose Probepackung, für die übrigen wird ein dreistelliger Betrag in Rechnung gestellt. Wer dem angeblichen Vertragsschluss nicht umgehend widerspricht oder den Widerruf des Vertrages erklärt, erhält nach einigen Monaten dann automatisch die nächste Lieferung.
Offenbar lassen sich einige Verbraucher:innen auf die scheinbar unverbindliche Probelieferung ein und bezahlen diese auch. Die Verärgerung setzt dann ein, wenn unerwartet weitere Lieferungen, verbunden mit Rechnungen, eintreffen.
So helfen die Verbraucherzentralen:
Da die Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln der Marke “Hirschberger NaturRat” durch die Bonafair AG über unbestellt zugesandte Ginkgo-Produkte oder Gelenk-Kapseln nicht aufhörten, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 2021 Klage eingereicht. Laut Gerichtsurteil ist Bonafair nun verpflichtet (Anerkenntnisurteil vom 31.01.2022, Aktenzeichen 5 O 24/21 KfH) ungewollte Anrufe und die Zusendung unbestellter Ware samt Rechnungen zu unterlassen. Auch darf Bonafair Verbraucher:innen, die einen mündlichen Vertrag am Telefon geschlossen hatten, keine Rechnungen mehr schicken, wenn die Bestellung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wurde. Für jeden Fall, in dem Bonafair sich nicht an dieses Urteil hält, kann die Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeld von insgesamt bis zu 250.000 Euro beantragen.
Mehr Informationen zum Vorgehen der Bonafair AG, Mönchshofer AG und der Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen (GMI) finden Sie auf dieser Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort gibt es auch zwei Musterbriefe zum Download. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Achtung bei Werbeanrufen!
Achten Sie bei derartigen Verkaufstelefonaten genau darauf, was im Detail besprochen wird. Ein wirksamer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Vertragsparteien sich über alle wesentlichen Punkte wie
- Kosten,
- Lieferzeiträume,
- Laufzeit
- und Kündigungsfristen
geeinigt haben. Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, dann sollten Sie dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen. Sollten Sie einer Belieferung zugestimmt haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen – da es sich um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft handelt. In beiden Fällen können Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nutzen. Hilfe bekommen Sie auch bei den Verbraucherzentralen.
Am besten schützen Sie sich, indem Sie bei unerwünschten Werbeanrufen direkt auflegen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf den verschiedenen Vertriebswegen finden Sie auf dieser Seite.
Generell raten wir davon ab, Nahrungsergänzungsmittel, die leicht mit geprüften pflanzlichen Arzneimitteln verwechselt werden können, aus unbekannten Quellen zu beziehen. Diese Produkte entziehen sich weitestgehend der amtlichen Überwachung. Entsprechend häufig findet man dabei unseriöse Wirkversprechen, sogar Gesundheitsschäden können nicht ausgeschlossen werden.