Um Vertrauen zu erwecken und die Leute an der Strippe zu halten, stellen sich Betrüger am Telefon unter der Bezeichnung "Verbraucherzentrale", "Verbraucherberatung" oder "Bundesamt für Verbraucherschutz" vor. Die Maschen, um bei Überrumpelten am Telefon einen schnellen Euro zu kassieren, sind vielfältig.
Zum Beispiel wird die Möglichkeit auf Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand genutzt, an persönliche Daten zu kommen. Nach einem BGH-Urteil sind Kostenerstattungen möglich – weitere Infos und Musterbriefe gibt es hier. Einige windige Anrufer wollen Umfragen oder angebliche Beratungen zur Senkung der Energiekosten durchführen oder möchten eine angebliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen besprechen. Andere bieten etwa an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den Lauschenden ein Zeitungsabo auf.
Als Krönung wird auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren gedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. So ähnlich ist es zum Beispiel einer Seniorin im Jahr 2020 passiert, die ihr gesamtes Erspartes bar übergeben sollte. Ein angeblicher Anwalt von der Verbraucherzentrale hatte ihr am Telefon Angst gemacht, dass Vollstreckungsbeamte vorbeikommen und das Geld sonst mitnehmen würden. Es sei nur sicher, wenn sie es vorher schnell einem Boten von der Verbraucherzentrale übergebe. Nach den Telefonaten traf tatsächlich jemand bei ihr ein und holte 16.000 Euro ab.
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des Täuschungsmanövers meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt, mitunter wird diese sogar im Display des Angerufenen angezeigt. "Call-ID-Spoofing" heißt der Fachbegriff dafür.