Persönlich adressierte Werbesendungen
Bekommen Sie persönlich adressierte Werbesendungen, ist das erst einmal in Ordnung. Unternehmen dürfen Ihre Adresse zum Beispiel aus öffentlichen Adressverzeichnissen nehmen.
Die Post ist zudem dazu verpflichtet, adressierte Briefe – und hierunter fallen auch Werbebriefe – zuzustellen. Wollen Sie diese personalisierte Werbung per Post jedoch nicht mehr erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Lassen Sie sich auf die sogenannte Robinson-Liste setzen. Sie werden dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Das können Sie entweder hier online erledigen oder alternativ den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinson-Liste hier herunterladen und per Post zusenden.
- Bei Firmen, die nicht Mitglied des Deutschen Dialogmarketingverbandes e.V. sind, bleibt Ihnen nur ein Weg: die Firma schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, auffordern, zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen.
Nach Art. 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung muss sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten, will sie nicht ein Bußgeld riskieren. Die kann die Datenschutzbehörde des Bundeslandes verhängen, in dem die Firma sitzt.
- Grundsätzlich können Sie persönlich adressierte Werbesendungen auch dadurch verhindern, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten zum Zweck von Direktwerbung widersprechen. Das können Sie bei einem Geschäftspartner gleich dann tun, wenn Sie Waren bestellen oder Verträge abschließen. Sie können den Widerspruch aber auch jederzeit nachholen. Für den Widerspruch gegen personalisierte Werbebriefe empfehlen die Verbraucherzentralen folgende Formulierung:
Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung).
Diese Formulierung können Sie etwa auf jedes Bestellformular schreiben oder auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Ihrem Einwohnermeldeamt oder dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwenden.
Nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen
Um nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen fernzuhalten, genügt der einfache Aufkleber "Keine Werbung". Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass werbende Unternehmen diesen oder einen Aufkleber mit gleicher Aussage beachten müssen (Az. VI ZR 182/88).
Teiladressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen
Um nur teiladressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen fernzuhalten, genügt der einfache Aufkleber "Keine Werbung". Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass werbende Unternehmen diesen oder einen Aufkleber mit gleicher Aussage beachten müssen (Az. VI ZR 182/88).
Nach unserer Auffassung müssen auch Postzusteller diesen Vermerk beachten. Soweit wir wissen, ist das aber bisher nicht richterlich entschieden.
Möchten Sie also teiladressierte Reklame fernhalten, sollten Sie, wie oben unter "Persönlich adressierte Werbesendungen" beschrieben, die betreffenden Firmen auffordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.
Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen
Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten nicht aus. So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom vom 16. Mai 2012 (Az.: I ZR 158/11) entschieden. Diese Blätter dürfen dann trotzdem eingeworfen werden.
Wollen Sie keine kostenlosen Wochenblätter oder Werbebeilagen in Tageszeitungen, sollten Sie am Briefkasten einen besonderen Hinweis anbringen. Zum Beispiel:
KEINE Werbung - keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter.
Außerdem können Sie die Redaktion des Anzeigenblattes in einem Schreiben über Ihren Wunsch informieren. Der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" gilt zudem auch nicht für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind.
Hintergrund: Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.
Werbung politischer Parteien
Werbung politischer Parteien darf nicht in Ihren Briefkasten gelegt werden, wenn Sie ihn entsprechend mit einem Hinweis auf Werbeverbot gekennzeichnet haben. Sollten Sie trotz eines Aufklebers "Keine Werbung einwerfen" Flugblätter oder Postwurfsendungen von politischen Parteien erhalten, empfehlen wir, den jeweiligen Bezirks- oder Landesverband dieser Partei anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbeeinwürfe zu unterlassen.