Projekt "Energiearmut verhindern mit systemischem Beratungsansatz"

„Energiearmut in Rheinland-Pfalz verhindern - systemische Energiekostenberatung": Im Rahmen dieses Projekts berät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen oder bereits mit Versorgungssperren konfrontiert sind.
Bild einer Stromrechnung.
Off

Zu geringem Anteil werden auch Haushalte beraten, die nicht dauerhaft einkommensschwach, durch Schicksalsschläge, wie z.B. Todes- oder Krankheitsfälle, aber in eine vergleichbare Notlage geraten sind.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz definiert dabei Energiearmut über ihre Auswirkungen auf Verbraucher:innen: Energiearmut ist gegeben, wenn Haushalte die Energiekosten für einen in Deutschland üblichen Lebensstandard nur noch unter erheblichem Aufwand oder dem Verzicht auf andere grundlegende Bedürfnisse bezahlen können. Die Besonderheit, dass existenzielle Grundbedürfnisse berührt werden und dies weitreichende Konsequenzen auf das Leben von Einzelnen und Familien hat, unterscheidet „Energiearmut" vom Verzicht auf andere Verbrauchsgü-ter. Bei einem Teil der Haushalte tritt der zeitweise Verzicht auf Energie regelmäßig auf und produziert in Folge weitere Kosten (Sperr-und Entsperrkosten, Mahn-und Inkassogebühren, Verderb von Lebensmitteln etc.) und Risiken (Behelfsheizungen, Beleuchtung durch Kerzen, Manipulationen an Stromleitungen).

In letzter Konsequenz bedeutet Energiearmut für die betroffenen Haushalte, dass Energie gegen den eigenen Willen nicht oder nicht mehr dauerhaft bezogen werden kann. Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale will Ratsuchende dabei unterstützen, ihren Energiebezug nachhaltig zu sichern. Dazu wird ein mehrstufiger systemischer Ansatz verfolgt und zwischen den Ratsuchenden und beteiligten Akteuren (u. a. Versorger, Behörden, Vermieterinnen, Hilfseinrichtungen)vermittelt. Die Beratung kann somit in einem Fall ein Mediationsgespräch mit dem Versorger, Tarif-und Verbrauchsprüfungen umfassen, in anderen Fällen eine rechtliche Beratung, Energieeinsparmaßnahmen vor Ort, das Aufdecken technischer Defekte bei Haushaltsgeräten oder das Empfehlen einer Insolvenzberatung oder psychosozialen Betreuung.

Stromschulden: Hintergründe und Handlungsbedarf: Aktuelle Stichprobe betroffener Haushalte aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigt vielfachen Handlungsbedarf für die Politik (2021)

Präsentation: Energiearmut in Theorie und Praxis

(vorgestellt bei der 20. rheinland-pfälzischen Fachtagung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Oktober 2017 in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz)

Evaluation des Modellprojekts "Energiearmut in Rheinland-Pfalz - systemische Energiekostenberatung" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (2015)

Auswertung der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (2018)

Für weitere Informationen zum Thema "Energiearmut" und zum systemischen Beratungsansatz unserer Energiekostenberatung wenden Sie sich gerne an:

Frau Antje Kahlheber

Verbraucherzentrale Energiekostenberatung

Postfach 4107

55031 Mainz

Fax: 06131 / 284813

E-Mail: energiekostenberatung@vz-rlp.de

Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

 

Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird finanziell gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

hjbh

 

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Datenschutz_vege - AdobeStock

Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum: Millionen Nutzer:innen betroffen

Bei einem Cyberangriff auf das Rezept-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk sind Daten von zahlreichen Nutze :innen abgegriffen worden. Was Sie als Betroffene:r jetzt tun können und ob Sie bei einem Datenleck ein Recht auf Schadenersatz haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.