Genug Betrug: Täuschend echte Phishing-Mails im Umlauf

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen
Diebische Figur steigt aus einem Laptop.
  • Aktuell versenden Kriminelle - getarnt als Geldinstitut - Phishing-Mails, um Daten zu stehlen.
  • Die Fälschungen sind kaum von echten Mails zu unterscheiden.
  • Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt raten, jede Mail einem Plausibilitätscheck zu unterziehen.
Off

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor betrügerischen Phishing-Mails, die aussehen als kämen sie von der Hausbank. Mit den täuschend echt aussehenden Mails versuchen Kriminelle, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter oder Transaktionsnummern abzugreifen. Mit einem Link in den fingierten Nachrichten führen sie auf professionell gestaltete Internetseiten, auf denen persönliche Daten eingegeben werden sollen.

In aktuellen Phishing-Mails fordern angeblich die Deutsche Bank oder die Volksbank dazu auf, das neue Web-Sicherheitssystem oder die Kontoinformation über einen Link zu aktualisieren. In anderen Mails wird angeblich im Namen der DKB zu einer Verifizierung des Kontos aufgrund von "unregelmäßiger Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Kreditkarte" aufgerufen oder es wird die Aktualisierung der Kundendaten gefordert, damit das Bundesministerium der Finanzen eine Überweisung tätigen könne. Auch in diesen Fällen ist ein Link beigefügt. In allen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten, keine Links in verdächtigen Mails anzuklicken und keinen Anhang zu öffnen, sondern einen Plausibilitätscheck zu machen, mit dem Phishing-Mails entlarvt werden können:

  • Fehlerhaftes Deutsch und Grammatikfehler im Text können auf den Einsatz von Übersetzungsdiensten hinweisen.
  • Viele Phishing-Mails sind in Englisch oder Französisch verfasst.
  • Oft fehlt eine persönliche Anrede; manche Phishing-Mails enthalten aber auch eine persönliche Ansprache.
  • Viele Phishing-Mails fordern dazu auf, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren. Gleichzeitig drohen sie mit negativen Konsequenzen wie der Sperrung eines Online-Zugangs.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man persönliche Daten wie PIN und TAN eingeben soll. Banken schreiben ihren Kunden niemals E-Mails, in denen sie nach PIN-Codes oder anderen Zugangsdaten fragen.
  • In keinem Fall sollten Datei-Anhänge unerwarteter E-Mails geöffnet werden, denn diese enthalten oft Viren oder andere Schadsoftware
  • Auch Internetlinks in E-Mails sollten am besten nicht angeklickt werden. Sie könnten auf gefälschte Seiten führen. Besser ist es, die Internetseite selbst aufzurufen, indem die Adresse in den Browser eingetippt wird.
  • Auch wenn die E-Mail noch so gut gemacht ist: Es könnte auch ein Betrugsversuch sein. Im Zweifelsfall auf anderem Wege beispielsweise durch einen Anruf bei der Bank nachfragen.


Weitere Informationen

Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale informiert kontinuierlich über aktuelle Phishing-Betrugsmaschen: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Weitere Informationen rund um das Thema Phishing bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073

Unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing/ gibt es Informationen des Landeskriminalamtes (Link verlässt die Seite der VZ).

Unter der Rufnummer (06131) 28 48 120 bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr eine kostenlose Erstberatung zum Thema an. Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp 


VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.