Unerlaubte Werbeanrufe von unseriösen Energieanbietern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät sofort aufzulegen und ungewollte Verträge zu widerrufen
Ein Vertrag liegt auf einem Tisch.
  • Aktuell erhält die Verbraucherzentrale zahlreiche Beschwerden über ungewollte Anrufe von unseriösen Energieanbietern.
  • Angeboten werden Stromvergleichsangebote oder angeblich günstigere Stromverträge.
  • Die Verbraucherzentrale rät sofort aufzulegen und ungewollte Verträge umgehend zu widerrufen.
Off

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung unseriöser Energieanbieter. Die Maschen sind vielfältig: Einmal wird behauptet, es solle ein Stromtarifvergleich durchgeführt werden, um die Stromrechnung zu optimieren. Ein andermal heißt es, der Vertrag laufe in Kürze aus und es gäbe billigere Angebote. Um einen günstigeren Vertrag anbieten zu können, sollen die Angerufenen ihren Namen nennen und laut "ja, ich will das" sagen. So werden geschickt persönliche Daten wie Name, Anschrift und Stromzählernummer erfragt. Damit können die Betrüger einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.

„Grundsätzlich können Verträge telefonisch angebahnt werden“, so Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Laut geltendem Recht müssen Energieverträge jedoch in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen „Ja“ bestätigt werden.“ Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Telefonisch abgeschlossene oder untergeschobene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschickt werden“, rät Steinbach. Auf ihrer Internetseite stellt die Verbraucherzentrale Musterbriefe zur Verfügung.

Eine telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 120. Beratung und Unterstützung bieten auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Außerdem bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite umfassende Informationen zu untergeschobenen Energieverträgen, ungewollten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen. Übrigens: Werbeanrufe ohne Einverständnis sind unzulässig und sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.