Unerlaubte Werbeanrufe von unseriösen Energieanbietern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät sofort aufzulegen und ungewollte Verträge zu widerrufen
Ein Vertrag liegt auf einem Tisch.
  • Aktuell erhält die Verbraucherzentrale zahlreiche Beschwerden über ungewollte Anrufe von unseriösen Energieanbietern.
  • Angeboten werden Stromvergleichsangebote oder angeblich günstigere Stromverträge.
  • Die Verbraucherzentrale rät sofort aufzulegen und ungewollte Verträge umgehend zu widerrufen.
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Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung unseriöser Energieanbieter. Die Maschen sind vielfältig: Einmal wird behauptet, es solle ein Stromtarifvergleich durchgeführt werden, um die Stromrechnung zu optimieren. Ein andermal heißt es, der Vertrag laufe in Kürze aus und es gäbe billigere Angebote. Um einen günstigeren Vertrag anbieten zu können, sollen die Angerufenen ihren Namen nennen und laut "ja, ich will das" sagen. So werden geschickt persönliche Daten wie Name, Anschrift und Stromzählernummer erfragt. Damit können die Betrüger einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.

„Grundsätzlich können Verträge telefonisch angebahnt werden“, so Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Laut geltendem Recht müssen Energieverträge jedoch in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen „Ja“ bestätigt werden.“ Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Telefonisch abgeschlossene oder untergeschobene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschickt werden“, rät Steinbach. Auf ihrer Internetseite stellt die Verbraucherzentrale Musterbriefe zur Verfügung.

Eine telefonische Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 120. Beratung und Unterstützung bieten auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Außerdem bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite umfassende Informationen zu untergeschobenen Energieverträgen, ungewollten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen. Übrigens: Werbeanrufe ohne Einverständnis sind unzulässig und sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

VZ-RLP

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