Photovoltaik vom Balkon – höher, schneller, leichter

Pressemitteilung vom
Gesetzesänderungen erleichtern Nutzung
Ein Mehrfamilienhaus. An einem Balkon hängt ein Balkonkraftwerk und steht ein Sonnenschirm.
  • Am 26. April haben Bundestag und Bundesrat das lange erwartete Solarpaket 1 verabschiedet
  • Balkonkraftwerke dürfen zukünftig mit einer höheren Leistung bis zu 800 Watt einspeisen
  • Lunch&Learn der Verbraucherzentrale am 15. Mai erläutert Änderungen
On

Ende April haben Bundestag und Bundesrat nach einer langen Hängepartie das von vielen schon lang erwartete Solarpaket 1 verabschiedet. Mit der Verkündung des Gesetzes treten somit einige Erleichterungen für kleine Balkonkraftwerke in Kraft.

Balkonkraftwerke, oder Stecker-Solar-Geräte, wie sie im Gesetzesjargon nunmehr heißen, dürfen jetzt bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt und einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt angeschlossen werden, ohne dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig ist und ohne dass der Wechsel des Stromzählers abgewartet werden muss. Es genügt zukünftig eine Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die dann wiederum den Netzbetreiber informiert. Ist ein Zählerwechsel nötig, wird der Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber zukommen. Bis dahin sind auch rückwärtslaufende Zähler geduldet.

Lunch&Learn der Verbraucherzentrale zu gesetzlichen Änderungen

Ein Energieexperte der Verbraucherzentrale erläutert in einem Lunch&Learn die Anforderungen und die vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke.

Das Web-Seminar zur Mittagszeit findet am Mittwoch, 15. Mai, um 12:30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp 

Video-Reihe der Verbraucherzentrale zu Balkonkraftwerken

Die Verbraucherzentrale begleitet das Thema Balkon-PV mit einer You-Tube-Video-Reihe vom Kauf über die Formalien bis hin zur Installation. Die Gesetzesänderungen werden außerdem mit einem vielseitigen Beratungsangebot begleitet: www.verbraucherzentrale-rlp.de/solarstrom-zuhause

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.